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Perser.
wir Meder und Perser kennen lernen, keinen grossen
Einfluss auf die Verfassung. Selbst die Priestercaste hatte
keine festbegründete Macht f). Als Kambyses seine
Schwester heirathen Wollte, und die Magier befragte,
ob es erlaubt sei, erwiederten sie, dass sie ein solches
Gesetz nicht fanden, dass aber Gesetz sei, der König
könne thun was ihm beliebt. Es scheint auf den ersten
Blick auffallend, dass mit dem Dualismus dieser Lehre
sich die unbeschränkteste Despotie verband, dass, wäh-
rend Ormuzd selbst seinen Gegner neben sich duldet,
der Monarch ohne Widerspruch bleibt. Allein es folgte
vielmehr aus der Strenge und Reinheit dieser Doctrin,
und aus der dadurch herbeigeführten Vermischung des
Moralischen und Rechtlichen, dass hier keine andere
Verfassung statt finden konnte. Der Ormuzdverehrer hat
beständig zu kämpfen, für das Gute und gegen das Böse,
er ist im Feldlager und es bedurfte unbedingten militäri-
schen Gehorsams. Auch konnte die letzte Entscheidung,
was gut oder böse, bei so schroff gestalteten Gegen-
sätzen nur durch den unbedingten Willen des Monarchen
gegeben werden. Ausser der Despotie stand einer bessern
sittlichen Entwickelung die Polygamie entgegen, deren
Zusammenhang mit der religiösen Ansicht nicht ganz so
einleuchtend ist. Man sollte denken, dass bei der Sorge
für Ordnung und Sittenreinheit die Gleichheit beider Ge-
schlechter mit allen naturgemässen Folgen der monoga-
mischeu Ehe sich empfehlen _musste. Indessen mochte
das, aus dem Dualismus hervorgehende Bedürfniss einer
Noch unter den Sassaniden bestanden erbliche Aemter im
Heere und i'm Staat, Richter, Steuereinnehmer, Besorger der kö-
niglichen Pferde und Kriegskleider. Ausserdeln war die Priester-
schaft erblich (Nicephorus Kallistes XVIII. vidleicht Uoherreste
einer Castexueixltheilung.