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Indische
Architektur.
nichts m). Ueberdies ist durch diese Abtheilung die Ein-
heit des Stammes, in welcher grade seine Stärke und
Schönheit besteht, verdunkelt. Man denke sich diese For-
men, von denen hier nur die wesentlichsten aufgeführt und
die verbindenden Rundstäbe u. dgl. unerwähnt geblieben
sind, bei einer unbedeutenden, im Verhältnisse zu der
Breitengrösse höchst geringen Höhe, so ist es einleuchtend,
wie massiv, plump und schwülstig diese Pfeiler aussehen
müssen. Keine der einzelnen Abtheilungen erscheint
als die Hauptsächliche. An schöneren Säulenformen z. B.
der griechischen Säule steht die Basis und das Kapitäl
stets zum Stamme in einem solchen Verhältnisse, dass
dieser der vorherrschende Theil bleibt, in dem die Be-
Stimmung des Ganzen enthalten ist, jene aber nur Be-
gränzung nach oben und unten und Schmuck sind. Hier
dagegen haben der viereckige und der runde Theil fast
gleiche Ansprüche, und das Kapitäl ist wiederum für
sich bedeutend. Sehr häufig sind überdies das Kapital,
der Hals und der runde Theil des Stammes mit fortlau-
fender Kannelirung verziert, Während der untere, vier-
eckige Theil glatt ist, wodurch denn jene als ein Ganzes,
i) Rosenthal a. a. O. bemerkt, dass bei den stehen bleibenden
Stützen der Felsengrotte ganz andere Riicksichten statt fänden, als
bei den Säulen des eigentlichen Baues. Bei der starken Spannung, in
der sie sich befinden, müssten sie viel grössere Stärke haben, und
es sei die Gefahr vorhanden, dass ein dünner Stamm bei der Arbeit
springen würde. Er vindicirt der indischen Form also eine gewisse
Ziveckmässigkeit. Wenn man dies auch zugiebt, so ist dann aber
der Zweck hier nur der rohe, durch den Naturstotf bedingte, nicht
der freie, schon auf künstlerischer VVahl des Stoffes beruhende, und
die Formen, die daraus hervorgehen, sind daher auch nur grob sinn-
liche. Nach dem Gesetze der Schönheit hätte hier die einfache
vierseitige Gestalt beibehalten werden müssen. Noch weniger kann
man (mit Kugler a. a. 0. S. 102) diese indische Form eine geistreich
organische xiemieu.