Vorrede.
kunstrichterlichen Standpunkt kaum mehr zweiten Rangs sind, wenn sie zu
ihrer Zeit Celebrität genossen, weil sie nun einmal in der Kunstgeschichte
Bedeutung haben, auch glaubte ich da und dort von Künstlern der Gegen-
wart Erwähnung thun zu sollen, die zwar noch keinen Namen sich er-
warben, aber zu schönen Hoffnungen berechtigen, in der Erwartung, dass
sie solches zur Aneiferung sich dienen lassen werden. Wenn über einzelne
in meiner Nähe lebende Künstler die ihre Laufbahn betreffenden Notizen
sehr sparsam ausgefallen sind, so ist es nicht meine Schuld, sondern die
der fraglichen Herren, welche sich zu Mittheilung derselben nicht herbei-
liessen. Im Allgemeinen aber habe ich alle Ursache, meinen Dank für
die erhaltene Unterstützung auszusprechen, und bitte, auch ferner mir die
nicht geringe Arbeit durch angemessene Beiträge zu erleichtern. Herrn
Eduard Manch in Ulm und Herrn Hauptmann Adolph Seubert
dahier nenne ich als diejenige, welche mir regelmässig Elaborate zukommen
lassen, jener im Gebiete der schwäbischen Kunstgeschichte, dieser für die
niederländische und spanische Schule. Die Artikel Hugo Hagen und Remi'
van Haanen, auf deren Auslassung in den Dioskuren, redigirt von Dr.
Schasler, 1859 S. 64 hingewiesen ist, werde ich in den Supplementen
nachtragen.
So übergebe ich denn diesen zweiten Band dem kunstfreundlichen
Publikum mit der Ueberzeugung, das Möglichste gethan zu haben, um ge-
rechten Anforderungen zu entsprechen, und empfehle das Werk der stei-
genden Theilnahme desselben.
Stuttgart,
7. Dezember
1859.
Karl
Klunzinger.