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Viertes
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beiden noch grösser, wenn man dieselbe von dem allgemeinen
kulturgeschichtlichen Standpunkte aus anstellt.
Sie zeigen sich dann, in Gemeinschaft mit allen anderen Lei-
stungen und Sonderheiten der Völker, stets als Emanationen eines
besonderen Kulturgedankens, der sich gleichmässig klar in ihnen
allen abspiegelt und ausspricht.
Die Beschreibungen der Kostüme oder vielmehr die kurzen
Andeutungen darüber in den uns überlieferten schriftlichen Ur-
kunden der Völker würden uns keine nur einigerinassen deutliche
Kunde von der ihnen eigenthiimliehen Kleidung, Bewaffnung und
körperlichen Pflege und Ausschmückung verschaffen, wären uns
nicht zugleich die Darstellungen dieser den körperlichen Kult be-
treffenden Gegenstände an Statuen, an Monumenten, an Geräthen,
an Gefassen und sonst erhaltenf Ihr Studium ist also auch in
dieser Beziehung auf das Engste verbunden mit dem Studium der
bildenden und technischen Künste und insbesondere mit dem
Studium der Baukunst der verschiedenen Völker. In Berücksiell-
tigung dieses mehrfachen engsten Connexes zwischen dem was die
Kostümkunde betrifft und der Monumentalgeschiehte, und zur
Vermeidung unnöthiger Wiederholungen, verweise ich daher hier-
über auf den zweiten Theil dieser Schrift, der die Verschiedenheit
der Baustile mit der Verschiedenheit der gesellschaftlichen Zustände,
die unter den Völkern herrschten, in Parallele stellt. Ueberdiess
sind in der Vorrede darüber schon einige Andeutungen gegeben. 2
Unser alter Rhopograph Böttiger hat auch in Beziehung auf
die Kestümkunde der alten Völker unter Allen die darüber
schrieben das Meiste geleistet und seine Schriften über diesen
Gegenstandsind, abgesehen von der Gelehrsamkeit von Welcher
sie strotzen, merkwürdig wegen des Scharfsinnes und des richti-
gen Gefühls der Antike, das sich darin ausspricht. Dass sie
vor der gcnauern Bekanntschaft mit den ägyptischen Denkmälern
1 Diess gilt nicht von dem Alterthum allein, sondern hat gleichmässig
seine Richtigkeit für das Kostümwesen des Mittelalters und aller Jahrhunderte,
von dem wir ohne die erhaltenen Darstellungen auf Kunstwerken nur eine
sehr dunkle und verworrene Vorstellung hätten.
2 Vergl. auch darüber den Aufsatz: Ueber die formelle Gesetzmässigkeit
des Schmuckes und dessen Bedeutung als Kunstsymbol, von G. Semper.
Zürich 1856. Abgedruckt in der Monatsschrift des wissensch. Vereines zu
Zürich und einzeln zu haben bei Meyer und Zeller in Zürich.