seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten bezwecken, also g e ra d e
das Umgekehrte von dem, was die jetzigen Real- und In-
d u s trie s c h u 1 en sind. ' Hierin müssten die Vorsehulen aller Klassen
der Gesellschaft übereinstimmen, möchten sie sonst, wie es nothwendig
sein dürfte, in Umfang und Art des humanistischen Unterrichts noch so
verschieden sein. Dieser besteht nicht ausschliesslich in den alten Spra-
chen und der klassischen Literatur, sondern charakterisirt sich allein
durch seine T c n d e n z.
Also zuerst hu manisti sehe V o rsch u l en; sodann zweitens W erk-
s tä t t en, auf denen das K ö n n e n gelehrt wird; endlich drittens v o l l st e
Gelegenheit den durch das Schaffen angeregten Wissen s-
trie b de s L ehrlings ohne Zwang z u b efrie digen; Gelegenheit
wie sie z. B. in Paris durch öHentliche Vorträge, gehalten von den
ersten Männern aller Wissenschaften , allen Fachleuten ohne Ausnahme,
und besonders noch den Eleven der verschiedenen Kün stlerateliers in
der ecole des beaux arts, geboten ist.
Dieser freiesten Unterrichtsmethod e verdankt Frank-
reich grösseren Ruhm und grösseren Wohlstand als jenen
gefeierten Fachschulen, die den Sehulmännern anderer
Nationen so nachahmenswerthe Muster scheinen, während
man in Frankreich über ihre Reorganisation nachzudenken anfängt; näm-
lich den Ruhm und den Vortheil des unbestrittenen Yorrangs in den
meisten Fächern der Kunstindustrie, und einer bildenden Kunst die kei-
ner ausländischen nachsteht ; während ihm in Beziehung auf Chemie,
Geniewesen und Mechanik, wenigstens von England und Amerika, wo
keine p olytechnis eh e Schulen sin d, die Palme streitig gemacht
wird.
Doch mögen Fächer wie die letztgenannten, bei denen sehr um-
fassendes und gründliches exaktes Wissen gefordert wird, immerhin be-
sondere Einrichtungen nothwendig machen, es soll nur behauptet sein
dass diejenige Organisation des Unterrichts, die für sie zweckmässig er-
scheinen nmg, desshalb nicht massgebend sein darf für alle Zweige und
Fächer der Technik, und am Wenigsten für die Künste, mit Inbegriff der
Baukunst und der Kunstindustrie,
Diess bestätigen die angeführten Gegensätze im französischen Unter-
richtswesen, das bei der neuen Sehnltrennnng in Deutschland und in
anderen Ländern nur einseitige Berücksichtigung und Nachahmung ge-
funden hat. Zwar hat man in diesen Ländern neben den sogenannten
' In Bayern besteht eine Verordnung, die der kunstsinnige König Ludwig
erliess, von der ich aber nicht weiss ob sie befolgt wird, wonach kein In-
genieur oder Architekt zum Staatsdienst zugelassen wird der nicht das Gym-
nasialexamen gemacht hat.