Volltext: Mythologie der christlichen Kunst von der ältesten Zeit bis in's sechzehnte Jahrhundert (Bd. 1, Abth. 1)

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ßiHS der schönsten und merkwürdigsten Denkmäler des 
christlichen Alterthums,  aus dem vierten Jahrhundert. 
Denn WHlIPSClIGlHlICh ist es dem Kaiser Constantius dar- 
gebracht, und zwar, wie man vermuthet, während seines 
Aufenthalts in Rom, wo er im J. 357 wie im Triumph 
cinzog. Vornehmlich auf seine Verherrlichung beziehen 
sich denn auch die Bilder dieser Tafel. Während die- 
selbe aber in der oberen Reihe das Brustbild des segnen- 
den Christus enthält, sind auf ihr zweierlei Arten mytho- 
lügischcr Vorstellungen zu bemerken. 
3. Das andere Werk ist die berühmte Graburne des 
Jllnius Bassus, der als Präfect von Rom kurz nach seiner 
Taufe im J..359 n. Chr. gestorben ist, wie die Inschrift 
anzeigt, wodurch der Sarkophag besondere Wichtigkeit 
erhält. Er ist im Jahre 1595 bei der Erneuerung der 
Confession der Peterskirche gefunden und wird jetzt in 
den Vaticanischen Grotten aufbewahrt 1). Seine Reliefs 
sind oftmals abgebildet 2): sie haben, wie Rumohr be- 
zeugtß), ein noch grösseres Kunstverdienst, als es auf 
den vorhandenen Copieen hervorgehoben ist. Diese Vor- 
Stellungen sind durchaus christlich, aus dem Alten und 
Neuen Testament entlehnt; aber sowohl auf der Vorder- 
L 
I) Platner Beschreib. Roms II, 1. S. 228. 
2) Eine Abbildung der ganzen Vorderseite geben Bosio Boma 
sotterr. p. 45., Aringhi Rom. subterr. T. I. p. 277; ferner 
Bottari Sculture e Pitture sagre T. I. Tav. XV., dazu die 
Querseiten ebendas. zu Anfang der Prefaz. p. I. und zu Anfang 
des Textes p. 1.  Die Vorderseite nebst den Querseiten sehr 
verkleinert bei Dionysius Sacr. Basil. Vatic. Crypt. Monum. 
Tab. LXXXI. und d'Aginc0urt Scult. Tav. VI. fig. 5-7.  
Die Vorderseite allein, in grösserem lllaasstabe bei Pistolesi 
Il Vaticano descr. ed illustr. Vol. II. Tav. XIX. und kleiner bei 
Kinkel Gesch. der bildenden Künste bei den christl. Völkern 
S. 196. Taf. VII. e. 
3) Iiumohr Italien. Forsch. Th. I. S. 165. Anm. vergl. S. 168.
	        
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