Volltext: Mythologie der christlichen Kunst von der ältesten Zeit bis in's sechzehnte Jahrhundert (Bd. 1, Abth. 1)

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das Heidenthum noch eine Macht in den Gemüthern war 
und an jene Gottheiten noch geglaubt wurde, in der 
Kirche also man um so mehr Ursache hatte, dagegen 
sich abzuschliessen, muss es auffallen, dass dergleichen 
mythologische Scenen in einem christlichen Hause konnten 
Aufnahme finden und einer christlichen Frau zugemuthet 
wurde, an ihrer Beschauung sich zu ergötzen. Denn es 
will mehr sagen, wenn solche Scenen in einem Werke 
der bildenden Kunst zur Darstellung kamen, als wenn 
die mythologische Reminiscenz in einer poetischen Rede 
flüchtig vorgeführt wurde und die Allegorie nur zur 
Einfassung dient, um das Lob eines jungen Ehepaars zu 
heben. 
Unter diesen Umständen könnte ein Zweifel will- 
kommen sein, -der wider die Aechtheit des Kunstwerks 
erhoben ist, oder vielmehr die Verwerfung desselben als 
eine „elende neue Betrügerei",  wofür Marini in einem 
Briefe an Morcelli in Venedig es soll erklärt haben. Dies 
Urtheil MarinPs aber kennt man nur durch die Aussage 
v. Köhlefs 1), der sich auch nur auf die Versicherung 
Morcellfs beruft und dasselbe verbringt, um seine schnöde 
Auslassung gegen Visconti (in Bezug auf dessen Erklärung 
dieser und anderer Denkmäler) zu unterstützen,  un- 
geachtet er späterhin gesteht 2), die Abhandlung Viscontfs 
noch gar nicht gelesen zu haben. Aber auch Böttiger 3) 
scheint jenem Verwerfungsurtlxeil beizupflichten. Allein 
während die Auctoritat Marinfs, die auf epigraphischem 
Gebiet anerkannt ist, in diesen Dingen dahingestellt bleiben 
mag, kann sein Urtheil wenig in Betracht kommen, so 
1) In Böttigefs Amalthea I. S. 301. 
2) In einem Br. an Böttiger vom 25. Febr. 
S. XVI.  
3) Büttiger Amalthea II. S. XV. f. 
1821. 
Ebendas.
	        
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