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der Altar der Victoria seinen Verhandlungen gebe. Er
macht auch auf das Bedürfniss des Staats aufmerksam,
dass man den barbarischen Völkerschaften gegenüber diesen
Altar nöthig habe, und das Omen vermeiden müsse, welches
in der Beseitigung desselben liege. S0 vieles habe der
Kaiser der Victoria zu verdanken und werde ihr noch
mehr verdanken. Reddatur saltem nomini henor, qui
numini denegatus est. Allen sei diese Macht angenehm;
niemand möge leugnen, dass sie zu verehren sei, von
der er anerkennt, dass sie zu wünschen sei. Am-
brosius dagegen erklärt es für eine Verleugnung des
Glaubens und droht mit der Ausschliessung aus der
Kirchengemeinschaft, wenn der Kaiser durch Gewährung
der Bitte (was nicht "als Wiederherstellung, da der Altar
nicht von ihm abgeschafft sei, sondern als eine Neuerung
erscheine) dem heidnischen Cultus Vorschub gebe,
und für eine Gewissensvcrletztmg der christlichen Mit-
glieder des Senats, wenn sie den heidnischen Opfern dort
beiwohnen müssten. Von der Victoria endlich sagt er 1):
man habe sie für eine Göttin gehalten, da sie doch ein At-
trihut (munus) sei, nicht eine Macht (potestas): donatur,
llon dominatur, legionum gratia, non religionum potentiä.
Bemerkenswerth ist auch, wie Augustinus über
die Victoria und ihr Verhältniss zum Jupiter in seiner
Bestreitung der Vielgötterei sich äussert 2). -„Wenn die
Herrschaft, sagt er, ein Attribut (munus) des Jupiter
ist, warum soll nicht auch der Sieg (victoria) dafür
gelten? Wofür er gewiss gelten würde, wenn nicht ein
Stein auf dem Capitol, sondern der wahre König der
1) Amhros. Epist. XVIII. c. so.
2) Augustin. Civ. dei IV, 15.17. So sagt er auch ebendas.
C. 34. von den Juden: sine Victoria quidelu nou vicerunt, nou
eam tamen deam, sed dei sui munus habuerunt.