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Cultus gebeten wurde 1), wogegen aber der christliche
Theil des Senats sich verwahrte, liess der Kaiser den
Abgeordneten nicht einmal zur Audienz 2). Darauf er-
neuerte Syminachus unter dem minderjährigen jüngern
Valentinian im J. 384 seine Vorstellung; wogegen Am-
brosius, Bischof von Mailand, mit zwei Schreiben beim
Kaiser einkam, von denen das eine, sobald ihm die Sache
kund geworden, das andere, nachdem er die erbetene
Abschrift von jener Vorstellung erhalten, abgefasst ist 3).
Die Folge war, dass der Kaiser das Gesuch des Symmachus
verwarf 4). Auf diesen Ausgang des Streits zwischen
Symmachus und Ambrosius machte Ennodius, Bischof von
Pavia 521) das Epigramm ä):
Dicendi palmam Victoria tollit ainico;
Transit ad Ambrosium, plus favet ira deae.
Bedeutsam ist der Streit dieser beiden hervorragenden
Repräsentanten des Heidenthums und des Christenthums,
die an Ernst der Gesinnung und Eifer für ihren Glauben
einander nicht nachstanden. Symmachus fordert für die
alten Götter, die Rom gross gemacht und eine Zurück-
setzung nicht ungeahndet liessen, ihr Recht zurück,
und für den Senat den Schmuck und die Weihe, welche
1) Ambros. Epist. XVII. c. 10.
2) Symmach. Belat. c. 1. und 18.
a) Diese drei Documenta sind noch vorhanden, die beiden
Schriften des Ambrosius Epist. 17. und 18. Opp. cd. Bened.
T. II. p. 824 sqq. 833 sqq.; die Vorstellnng (Relutio) des Sym-
lnachus in dessen Epist. Lib. X. ep. 54. und bei Ambros. I. c.
p. 828-832. Der Streit ist natürlich hiiulig besprochen, und
zwar von entgegengesetzten Standpunkten; s. bes. Tillemont
S. Ambroise art. 37. in s. Mein. pour servir etc. T. IX. p.
161-164. Fr. Jacobs Verm. Schr. TlnVI. S. 233-236.
4) Ambros. Epist. LVII.
5') Ennod. Carm. Lib. II. epigr. 143. in Galland. BibLPatr. T. XI.
p. 214.