Volltext: Mythologie der christlichen Kunst von der ältesten Zeit bis in's sechzehnte Jahrhundert (Bd. 1, Abth. 1)

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dieses Cultus, dem Wechsel desselben und den Streitig- 
keiten, die darüber geführt wurden, lässt sich der Ueber- 
gang von dem heidnischen zum christlichen Staat verfolgen, 
 wie das Christenthum, das anfangs nur öffentlich 
anerkannt und Religion des Herrschers geworden war, 
jedoch das Heidenthum neben sich hatte, zur alleinherr- 
sehenden Religion des Staats erhoben wurde. 
Im Sitzungssaal des Senats nehmlich, der Julischen 
Curie, hatte Augustus, der sie auch erbaute, eine Victoria 
aufstellen lassen 1). Und da nach einer Verordnung des- 
selben jeder Senator auf dem Altar des Gottes, in dessen 
Tempel man sich versammelte, beim Eintritt Weihrauch 
und Wein darbringen sollte; so geschah solches bei Ver- 
sammlungen in der Curie auf dem Altar der Victoria. 
Der Altar nebst dem Bilde der Göttin stand dort bis in 
die Zeit der ersten christlichen Kaiser.  Zuerst nun 
liess ihn Constantius wegschaffen 2) ; durch Julian den Ab- 
trünnigen ward er wiederhergestellt. Dann folgen lauter 
christliche Kaiser, von denen jedoch die beiden ersten 
Jovian und Valentinian 1.3) ihn stehen liessen. Gratian 
aber, der auch zuerst den bis dahin beibehaltenen Titel 
eines Pontifex maximus ablegte, entfernte ihn wieder 4) 
(vor 379): und als im J. 382 von dem heidnischen Theil 
des Senats durch den Symmachus um Wiederherstellung des 
Altars und der aufgehobenen Privilegien des heidnischen 
Ü Dio Cass. LI, 22. p. 655. Vergl. Urlichs Rüm. Topographie 
in Leipzig S. 34. 44 ff. 47. 48.   
2) Symmach. Relat. c. 5. 7. Ambros. Epist. XVIII. c. 32: 
Constantius nondum sacris initiatus mysteriis contaminari se 
putavit, si aram illam videret: jussit auferri, nun jussit reponi. 
a) Symmach. 1mm. c. 3. Ambros. Epist. xvn. c. 16. 
4) Symmach. Belat. c. 18. vergl. die Anm. zu Ambros. l. c. 
e. s. p. 825.  -
	        
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