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dieses Cultus, dem Wechsel desselben und den Streitig-
keiten, die darüber geführt wurden, lässt sich der Ueber-
gang von dem heidnischen zum christlichen Staat verfolgen,
wie das Christenthum, das anfangs nur öffentlich
anerkannt und Religion des Herrschers geworden war,
jedoch das Heidenthum neben sich hatte, zur alleinherr-
sehenden Religion des Staats erhoben wurde.
Im Sitzungssaal des Senats nehmlich, der Julischen
Curie, hatte Augustus, der sie auch erbaute, eine Victoria
aufstellen lassen 1). Und da nach einer Verordnung des-
selben jeder Senator auf dem Altar des Gottes, in dessen
Tempel man sich versammelte, beim Eintritt Weihrauch
und Wein darbringen sollte; so geschah solches bei Ver-
sammlungen in der Curie auf dem Altar der Victoria.
Der Altar nebst dem Bilde der Göttin stand dort bis in
die Zeit der ersten christlichen Kaiser. Zuerst nun
liess ihn Constantius wegschaffen 2) ; durch Julian den Ab-
trünnigen ward er wiederhergestellt. Dann folgen lauter
christliche Kaiser, von denen jedoch die beiden ersten
Jovian und Valentinian 1.3) ihn stehen liessen. Gratian
aber, der auch zuerst den bis dahin beibehaltenen Titel
eines Pontifex maximus ablegte, entfernte ihn wieder 4)
(vor 379): und als im J. 382 von dem heidnischen Theil
des Senats durch den Symmachus um Wiederherstellung des
Altars und der aufgehobenen Privilegien des heidnischen
Ü Dio Cass. LI, 22. p. 655. Vergl. Urlichs Rüm. Topographie
in Leipzig S. 34. 44 ff. 47. 48.
2) Symmach. Relat. c. 5. 7. Ambros. Epist. XVIII. c. 32:
Constantius nondum sacris initiatus mysteriis contaminari se
putavit, si aram illam videret: jussit auferri, nun jussit reponi.
a) Symmach. 1mm. c. 3. Ambros. Epist. xvn. c. 16.
4) Symmach. Belat. c. 18. vergl. die Anm. zu Ambros. l. c.
e. s. p. 825. -