Volltext: Mythologie der christlichen Kunst von der ältesten Zeit bis in’s sechzehnte Jahrhundert (Bd. 1, Abth. 2)

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A steht, vielleicht als Anfangsbuchstabe von Anthusa, 
dem Namen, welchen Constantin der Stadt gegeben hat. 
Darauf folgt das Diptychon des Basilius vermuthlich vom 
J. 541 im Horentinischen Museum I), auf welchem neben dem 
Consul nur die Roma gebildet ist, aber nicht als Pallas, 
sondern amazonenartig die rechte Brust entblösst, übrigens 
behelmt, mit den Fasces in der Linken, ihre Rechte auf 
seine Schulter legend   Ganz abweichend ist ein 
interessantes Diptychon, früher in Florenz, jetzt in Wien S), 
welches ohne Bild eines Consuls die Figuren beider Haupt- 
städte enthält: die eine zur Rechten, mit einem aufge- 
schürzten Oberkleide und einer Chlamys, welche die 
rechte Brust entblösst lasst, hat einen Helm auf dem 
Haupt und um denselben einen Myrthenkranz, einen Scepter 
in der Rechten und in der Linken eine Kugel mit Sternen, 
worauf die Victoria steht, die in der einen Hand einen Palm- 
 Abgebild. bei Gori l. c. p. 133. ä. X. Tab. XX. 
2) Es kommt hier noch das Diptychon des Philoxenus vom J. 525 
im K. Münzkab. zu Paris in Betracht (abgehild. bei Gori I. c. 
zu p. 19. Tab. XV. Lenormant l. c. PI. LIII.)., auf dessen 
beiden Tafeln oben die halbe Figur des Consuls, unten eine 
Frau in halber Figur vorgestellt ist, geschmückt mit dem Dia- 
dem und einer reichen Dalmatica, mit beiden Händen die Fasces 
haltend. Schwerlich ist in diesen Frauengestalten Rom und 
Constantinopel zu erkennen, wofür sie genommen werden von 
Lenormant p. 27 vergl. Waagen a. a. O. S. 698; Gori 
p. 23. S. VII. erklärt sie für consularische Frauen, vielleicht 
die Mutter und die Gattin des Philoxenus. 
3) Zimmer der G0ld- und Silbergefasse K. III. n. 43.47. s. Arneth 
das K. K. lilünz- und Antiken-Kalb. S. 69. Ahgebild. bei Gori 
l. c. zu p. 182. Tab. III. und genauer zu p. 258. Tab. IX. Er- 
wähnt von O. Mülle r I-Iandb. der ArcliäoLß. 405.A. 2. S. 664. 
Aus der Inschrift dieses Diptychon bringt Gori p. 254 sqq. 
heraus, dass es dem Flavius Johannes, Consul des .I. 538, an- 
gehöre; aber die Erklärung ist höchst unsicher und obendrein 
die Inschrift sicher aus späterer Zeit.
	        
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