596
der Victoria in der Curie des Senats eingekommen wart);
darin ist auch von Beschützern die Rede, welche der
göttliche Geist den Städten gegeben, sowie von Schick-
salsgenien, welche den Völkern zugetheilt würden, gleich-
wic die Seelen denen, die geboren werden 2). Diese
heidnische Ansicht bekämpft der christliche Dichter in
seiner Gegenschrift ß): er wisse erstlich nicht, sagt er,
wer der Genius sei und wie beschaffen und was er zu
thun habe; sein Gegner möge ihm doch sagen, wann
sein Stadt-Genius angefangen habe in die kleine Boma
sich einzusenken, 0b er etwa von den Zitzen der Wölfin
im waldigen Thal gekommen sei und die Zwillingsknaben
genährt habe während er selbst geboren sei, ob er auf
den Dächern sitze oder im Innersten der Häuser wohne,
ob er die Sitten gebildet, Gesetze gegeben und die streit-
baren Männer zu den Waffen und gegen die Feinde ge-
führt habe. Das sei ja lächerlich. Gesetzt aber, fährt er
fort, es gebe einen Schatten oder eine Seele 4), die sol-
ches besorge, warum dieselbe nicht stets dasselbe
rathe und schaffe in der Religion und im Staat? Aber
700 Jahre habe sie geirrt und geschwankt in der Staats-
form, bis sie zuletzt auf den rechten Weg gewiesen, bei
der Monarchie stehen geblieben sei. Wenn sie aber nach
so vielen Wandlungen mit Mühe endlich zum befriedigen-
den Abschluss gelangt sei, warum zaudere sie, das gött-
liche Recht anzuerkennen, das ihr zuvor unbekannt, end-
lich enthüllt sei? „Doch freuen wir uns, nicht zauderli
1) S. oben Th. I. S. 170 f.
2) Symmach. Relat. (Epist. Lib. X. ep. 54.) c. 8: Varios C11-
stodes urbibus mens divina distrihuit. Ut animae nascentibus, im
populis fatales genii dividuntur. Vergl. Prudent. l. c. Lib. Ü-
v. 371-373.
a) Prudent. l. c. Lib. II. v 374 sqq.
4) lbid. v. 404. Vergl. v. 428: fatum geniusve animusve.