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dieselben auch in grösscren Werken der Sculptur und
Malerei ausgeführt worden. Das allgemein anerkannte
Attribut ist die Mauerkrone 1), nicht allein für die Städte-
liguren, sondern auch für die Figuren von Ländern,
wenn auch die Krone, wie namentlich in mittelalter-
lichen Bildern, öfters anders gestaltet oder ganz wegge-
lassen ist; dazu kommt häufig das Füllhorn.
Bis
zum
achten
Jahrhundert.
In dem Verhalten zu der antiken Kunstvorstellung eines
Genius oder einer 'l'yche von Stadt und Land zeigt sich
auf christlicher Seite in diesem Zeitalter der Gegen-
satz, dass die Standbilder von götzendienerischer Bedeu-
tung verworfen, hingegen in Reliefs und Malereien die
Figuren, denen nur noch eine poetische Bedeutung bei-
gemessen wurde, nicht nur in bisheriger Weise beibe-
halten, sondern auch in eigenthümlich christlichem Zu-
sammenhang neu eingreführt wurden. Jene Abwehr der
heidnischen Cultusbilder ist diesem-Zeitalter eigenthüm-
lieh, welches mit dem noch lebendigen Heidenthum in
unmittelbarer Berührung stand. Doch ist dasselbe auch
von der heidnischen Vorstellung nicht unberührt geblie-
ben, wenigstens hat es einem abergläubigen Wahn von
dem Einfluss solcher Bilder Baum gegeben, der selbst
bis in das folgende Zeitalter sich hineinzieht. Diese drei
Punkte haben wir hier gesondert zu verfolgen.
1. Dass die Städte und Provinzen des römischen
Reichs ihre eigenen Gottheiten (deos municipes) hatten,
1) Von dieser Krone auf dem Haupt der Cybele (der 'l'erra oder
Magna Mater, welches die Bedeutung der Ccres sein soll) giebt
Isidorus Orig. Lib. VIII. c. I1. S. 64. folgende Erklärung:
quod in capite turritam gestat coronam, osteudit superpusitas
terrae civitates, quas insignitas turribus constat.