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Königes Stadt (Matth. 5, 34. Daraus folgt, dass
ein solcher Eid doch nicht inhaltlos, dass er eben so
bindend sein würde, wie der Eid bei dem Herrn von
Himmel und Erde: denn nicht ein blosser Steinhaufen,
von Menschen zusammengefügt, ist die heilige Stadt; son-
dern der Herr selbst hat in ihr seinen Wohnsitz und re-
giert sie und zu ihm geschieht der Aufblick von ihren
Mauern. Was aber den Juden Jerusalem ist, das ist
unter der Herrschaft des Evangelium ein jeder Ort, wo
man dem Herrn dient. Also wie der Herr über alles
es ist, der auch dem Einzelnen das Haus baut (Ps. 127,
so ist er nicht minder der Städte gründende und die
Länder beherrschende Gott, der die Geschicke der Völker
in seiner Hand wägt.
Diese religiöse Grundansicht würde jedoch die An-
nahme nicht ausschliessen, dass höhere Wesen den Städten
oder Ländern vorgesetzt seien, wie wirklich eine
solche aus jüdischer Ueberlieferung auf die Kirche über-
gegangen ist, indem sie auf einige Stellen des Alten
Testaments sich stützt. Vor allem auf 5 Mos. 32, 8. 9.
freilich nach der falschen Uebersetzung der LXX: „als
der Höchste die Völker theilte, als er von einander schied
die Menschenkinder, da setzte er die Grenzen der Völker
nach der Zahl der Engel Gottes (statt: die Grenzen der
Stämme nach der Zahl der Söhne Israels, wie es im Ur-
text heisst); und des Herrn Erbtheil ward sein Volk
Israel". Dazu kommt, dass der Prophet Daniel nach dem,
was ihm in einem Gesicht offenbart worden, einen Ober-
sten von Persien und einen von Griechenland gleichwie
den Michael als Obersten der lsraeliten bezeichnet (Dan.
10, 13. 20. Nicht zu gedenken der Engel der
sieben Gemeinden, von denen die Apocalypse spricht. Also
berechnet sich wie die Zahl der Völker, nach Massgabe
der Völkertalcl in der GenesiS, so die der weltbcherr-