sind oder gewisse Lenker, ihre Geister, haben. Und wenn
sie sie haben, ob sie von ihnen auch lebendig beseelt
werden, wie die thierischen Organismen durch Thierseelen
belebt sind, oder allein durch ihre Gegenwart, ohne alle
Vermischung," d. h. ohne die organische Vereinigung
wie von Leib und Seele. Die Entscheidung über diese
"dunkele Sache" setzt Augustinus noch aus: und bei
einer andern Gelegenheit lehnt er eine Beantwortung der
Frage von der Beseelung der Himmelskörper als fremd-
artig ausdrücklich ab 1). Doch scheint er geneigt, indem
er der verschiedenen Klassen der Engel gedenkt, Sonne,
Mond und Sterne zu ihrer Gesellschaft zu rechnen 2).
Aber bestimmt im Sinne dieser Alternative, dass Sonne,
Mond und Sterne durch Geister, die nicht als Seelen ihnen
einwohnen, sondern frei verbunden ihnen gegenwärtig
sind, gelenkt werden, spricht sich schon Philastrius 3)
(um 380) aus, mit Rücksicht zunächst auf die täg-
liche Bewegung der Himmelskörper: die Sterne müssen,
sagt er, von wo sie täglich auszugehn das Gebot haben,
dahin wieder zurückkehren unter der Führung und dem
Antrieb eines Engels (praesidente angelo et compellente)
und können von der angewiesenen Bahn auf keine Weise
abweichen.
Ebenso behauptet Theodorus Bischof von Mopsuestia 4)
1) Augustin. Serm. CCXLI. in diebus paschal. c. 7. S. 8. Opp.
T. V. p. 702.
2) ld. Enchirid. c. 58. Opp. T.VI. p. 160. b.: sed ne illud quidem
certunx habeo, utrum ad eandem societatem angelorum pertineant
sol et luna et cuncba sidera, quamvis nonnullis lucida corpora
esse, non cum sensu vel intelligentia, videantur.
a) Philastr. De haeres. c. 130. s. dazu Fabric. p. 280. not. c.
4) Theodor. MOpSIIBSL Interpret. Genes. angef. von J0. Phi-
lopon. De mundi creat. Lib. I. c. 12. Galland. Bibl. Patr. T. XII.
p. 485. b.