416
VII.
Baldznehin.
Basilica.
Grabkzupelle.
Baldachin gestellt 1), wie z. B. das Denkmal des Pfalzgrafen Heinrich II.
in der Klosterkirche zu Laach (Fr. Bock, a. a. O. II: Laach S. 17). Später
wird der Baldachin mit der Tumba verbunden und diese Form finden wir
noch bei dem Monumente Kasimifs IV. Jagello (T 1492) im KrakauerDome.
Schon in der Lex Salica 2) werden Basilicae erwähnt (vgl. Du Gange
s. hölzerne kirchenähnliche Bauten, welche über den Gräbern vor-
nehmer Leute aufgestellt werden. Aus dem zwölften und dreizehnten
Jahrhundert habe ich kein Zeugniss für die Fortdauer dieses merk-
würdigen Gebrauches auffinden können. Dass aber diese uralte Ver-
zierung der Grabstätten sich in der That erhielt, dafür liefert uns
das prächtige Schnitzwerk den Beweis, das heute noch in der Pfarrkirche
zu Möchling im J aunthale (Kärnten) bewahrt wird (Mitth. d. k. k. Comm.
XVII, 37). Es hat die Gestalt einer gothischen Kirche mit {ialenge-
krönten Strebepfeilern, fein verziertem Dachiirst, einem angemessenen
Chorbau, ist 7' 6" lang, 6' hoch, 2' 9" breit, im fünfzehnten Jahrhundert
etwa gearbeitet und steht über dem Grabe des Markgrafen Albuin.
Manche Grabmäler sind an die Wand der Kirche angelehnt oder
gar in Wandnischen aufgebaut. Der romanischen Zeit gehören noch
an die Monumente des Cardinals Ivo (T 114-2; abgeb. bei Otte, a. a.
O. 237) und eines Erzbischofs (Hillin i" 1169, oder Arnold 1' 1183) im
Dome zu Trier (abgeb. bei Jules Gailhabaud, Denkm. der Baukunst II,
T. 11). Gothische Denkmäler bildet Viollet-le-Duc (Dict. de FArch. IX,
34. 36. 37. 39) ab.
Seltener finden wir an der Kirchenwand nur eine Grabschrift
eingelassen. So in dem Dome zu Mainz eine spät erst gefertigte In-
schrift, die an die Gemahlin Karls des Grossen Fastrada erinnert.
Es scheint Sitte gewesen zu sein, über dem Denkmal die Waffen-
stücke des verstorbenen Ritters aufzuhängen. Auf Gahmurets Grab
stellte man den Helm des Helden und brachte auf demselben eine
lange Inschrift an (Parz. 107, 29 108, 28).
Von Grabkapellen, die nur zur Bestattung vornehmer Herren und
Fürsten errichtet wurden, ist mir nichts bekannt. Dass wahrscheinlich
die untere Etage der Doppelkapellen zum Begräbniss der Leichen der
Burgherren und deren Angehörigen bestimmt war, habe ich schon
(Bd. I, S. 88) dargelegt. Aber Heinrich von Veldeke hat bei seiner
1) Du Gange: Analogium aediiiciolmn supra sanctoruln corpora constructum.
Vita. S. Richarii Abb; Post multuln denique tenlpus Analogium supm earlem fa-
bricavit sepulcra, ut deambu1antiun1 ab eis arcerentur vestigia.
2) Lex S211 emend. (ed. Holder) LV(II): Si quis do1nu1n in modum busilice
factum super hominem mortuuln exspolizwerit etc.