Einbalsamirung.
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war es bei dem Tode des Königs Johann von England 1216: "Sein
Gesinde nahm plündernd Alles, was er bei sich gehabt hatte, fort
und iioh eilends; sie liessen bei der Leiche nichts zurück, womit
man sie anständig bedecken konnte, aber sein Castellan (im Sehlosse
Neuwerc, wo der König starb) sorgte, so gut er konnte, für den aus-
geweideten und nackten Leichnam."
Die Leiche eines vornehmen Mannes wurde alsbald geöffnet und
einbalsamirt. Diese Arbeit übernahm gewöhnlich der Leibarzt 1) oder
ein in der Medicin erfahrener Geistlicherz). Die Einbalsamirung des
1135 verstorbenen Heinrich l. von England besorgte ein FlGlSCl161f3),
machte aber seine Sache sehr schlecht, da er den Körper nur mit Salz
einrieb und so der Verwesung nicht hinreichend vorbeugte. Matthaeus
Paris (1135) berichtet: „Die Leiche des Königs Heinrich war aber
noch unbeerdigt in der Normandie, denn er war am ersten December
gestorben. Sein Leichnam wurde nach Rouen gebracht, und da begrub
man seine Eingeweide, sein Gehirn und seine Augen. Der übrige
Körper wurde überall mit kleinen Messern geschnitten, mit vielem
Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt und so, um den üblen Geruch
zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer war doch so stark und bewäl-
tigend, dass er die Umstehenden krank machte. Darum starb auch
der Mann, welcher, durch eine grosse Belohnung gewonnen, des Todten
Haupt, damit man das stinkende Gehirn herausnehme, mit einem Beile
gespalten hatte, obschon er sich den Kopf mit Leintilchern umwickelt,
und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist der letzte von
Vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde die könig-
liche Leiche nach Caen von den Dienstleuten getragen, und als man
sie dasellast in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war, aufgestellt
hatte, so üoss doch, obschon der Körper mit vielem Salze gefüllt und in
viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und grässliche
Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die Bahre ge-
stellten Gefässen von den Dienern, die vor Ekel vergingen, aufgefangen
und iortgeschüttet."
1) Gosta Adalberonis, nrchiepiscopi Trevir. (T 18. Jan. 1152), auch. Balderico 28:
Corpus vero myrm et aloe et inromzmtibus conditunl a medico suo peritissilno Phi-
lippo Lombardo.
2) Matth. Paris 1216: Abbas igitur canonicorum Crokestonine laeritissilnus in
luedicinis, qui nleclicus regis (Johannis) tunc temporis exstiterznt, fzucta anathomia
de corpore regis, ut honestius porturetur, viscera copioso sale conspersa. in sua
domo transportata honoriüce fecit sepeliri.
3) Ord. Vit. XIII, 19: Ibi noctu a. perito carnifice in archipraesnlis conclavi
pingue cadaver npertuln et balsanlo snavolenti conditnnl est.
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