Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

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In den Klöstern war immer einer oder der andere von den Brüdern 
in der Medicin erfahren. Sie waren es, die dem auf einsamer Burg 
lebenden Ritter und seinen Angehörigen Wohl im Falle der Noth zu 
Hülfe eilten. An den Höfen der Fürsten hatte man immer tüchtige 
Aerzte zur Hand, die ihrem Herrn auf allen Reisen folgten und ihm 
sowohl als dem ganzen Hofstmrtcx mit ihrer Kunst beistanden 1). 
Richard Löwenherz hatte leider, als ihn bei der Belagerung von 
Chaluz am 24. März 1199 der Pfeil traf, keinen Arzt bei sich und musste 
sich dem Feldscherer seines Freibeutercorps anvertrauen. Johannes de 
Oxenedes berichtet, wie der Pfeil den König über der linken Schulter 
am Halsgelenk traf. „Der König, immer seines lVluthes wegen zu 
loben, stiess, als er die Wunde empfing, keinen Seufzer, keine Klage 
aus, zeigte keine Traurigkeit im Gesicht und in seiner Haltung, um 
nicht die Seinen zu betrüben oder gar zu entmuthigen, die Feinde 
aber wegen der empfangenen Wunde noch kecker zu machen. Dann 
aber ging er, als 0b ihm nichts Schlimmes begegnet, während die 
Meisten nicht ahnten, Welches Unglück sich ereignet, nach seinem 
nahe gelegenen Quartiere, zog den hölzernen Pfeilschaft aus der Wunde 
und zerbrach ihn; aber die eiserne, eine Spanne lange Spitze blieb 
im Körper stecken. Als der König so in seinem Zimmer lag, schnitt 
ein Chirurg aus der nichtswürdigen Bande des Mardatheus (s. S. 167) 
gar zu sehr und übermässig und verwundete den König tödtlich, konnte 
aber beim Scheine der im Hause augezündeten Laternen die Eisen- 
spitze, die in den fleischigen Körper gar tief eingedrungen War, weder 
auf eine sanfte Art finden, noch, als er sie durch das Schneiden ge- 
funden hatte, sie ohne Anwendung grosser Gewalt herausziehen. 
Nachdem also sorgsam Medicamente und Pflaster aufgelegt waren, 
fingen nachträglich die Wunden an schlimm zu werden und sich 
schwarz zu färben, vpon Tag zu Tag mehr anzuschwellen und endlich, 
da der König sich unmässig hielt und um die Vorschriften der Aerzte 
nicht kümmerte, todesgeführlich zu werden. Das Zimmer, in dem 
XVII]: Nullus quoque clericus rottariis aut balistariis aut huiusmodi viris samgui- 
num pmeponatur, nec illmn chirurgiae pau-tem subdiaconus, diaconus vel sacerdos 
exercemlt, quue ad ustionem vel incisionem indueit. Nec quisqualn laurgationi 
aquue iervcntis vel frigidae seu ferri candentis cuiuslibet benedictionis auf; c0n- 
secrationis impendamt, sulvis nihilo minus prohibitionibus de monomachiis sive duel- 
lis zmntea, luromulg-atis. 
1) Radulfus de Coggeshall nennt 1205 den Leibarzt des Erzbischofs Hubert 
von Canterbury, Henricus le Afaitie.  Gesta Trevirorum (ed. Wyttenbach I, 189): 
Habebat autem inter eos (seil. medicos, Egilbertus archiepiscopus Trevirensis) 
Judaeum quendam Josue nomine physicae arhis eruditissilnuln; IT, 138: Magister 
Petrus physicus Rudolphi regis Alemnnniae.  
Schultz, höf. Leben. 1I. Qß
	        
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