Bussmg.
Art
und Zeit der
Be] angerung.
Aushungern
15.6
stlu
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Hunger oft mehr Schaden an, als das Schwert, und deshalb tödten
häufig die Belagerer, damit sie um so schneller die Festung bezwingen,
die Gefangenen nicht, sondern machen sie durch Verstümmelung der
Glieder untauglich zum Kampfe und schicken sie dann nach der be-
lagerten Festung zurück, damit sie da mit den Anderen die Vorräthe
aufzehren und schneller Hungersnoth herbeiführen. Zur Sommers-
zeit, ehe das Getreide eingeerntet ist, lässt sich am besten die Be-
lagerung ausführen. Denn wenn durch den Durst die Festung
genommen werden soll, so ist es am besten, im Sommer die Belagerung
zu unternehmen, weil dann eher die Brunnen austrocknen, auch die
Regengüsse nicht so häufig sind, dass durch Cisternen die Belagerten
sich Abhülfe schaffen können. Soll ein Schloss oder eine Stadt durch
Hunger bezwungen werden, so ist es wieder besser, die Belagerung
in den Sommer zu verlegen, ehe die Ernte eingebracht ist und die Wein-
lese stattgefunden hat, weil immer in dieser Zeit die Früchte des
vergangenen Jahres zu Ende zu gehen pflegen. Wenn also die Belagerten
sich nicht der Früchte des laufenden Jahres erfreuen können, so leiden
sie schneller Mangel. Ferner, wenn nach einem Kriege oder nach
einer Schlacht Festungen eingenommen werden sollen, ist dies besser
zur Sommerszeit ins Werk zu setzen. Denn im Winter sind die
Regengüsse häufig, die Gräben füllen sich mit Wasser und dadurch
ist die Belagerung schwieriger. Auch leiden unter der Ungunst des
Wetters die Belagerer in ihrem Lager mehr als die Belagerten in
ihren Häusern. Belagerungen haben also entweder im Sommer statt-
zuiinden, oder wenn sie lange Zeit anhalten sollen, dann sind sie
wenigstens im Sommer zu beginnen, ehe die Belagerten Getreide, Wein
und die anderen Früchte einheimsen können" 1).
Das Aushungern der Burgen wird uns auch sonst geschildert 1).
Durch die härtesten Strafen wurden die Umwohnenden abgeschreckt
Proviant einzuschmuggerln. Friedrich l. liess 1161 den Einwohnern
von Piacenza, die den Mailändern Lebensmittel gebracht hatten, die
rechte Hand abhauen; an einem Tage erlitten fünfundzwanzig zu Pia-
cenza diese Strafe (Ann. Mediol. Lib. Tristicie 21). Bei der Belage-
1) Aegidius Romanus, de regim. Princ. lib. III, p. III, cap. 16.
2) Ren. de Montzmbrun p. 345, 29: Carles fu repairiäs mais encore manace
Qu'il les znflnmera, se il a tant (l'espace. Rom. (Ie Brut 5026: Piäre fist et 11101--
tier atraire Devant 1a porte Hst 111111" fäuire Que 110m defors n'i puisse ent-rer Ne
hom detlens n'en 131101; torner, Ainsi les quida afmner. Karl Meinet 299, H:
Ind gaff mallich volbort, Dat neman geyne spyse Offenbar oder lyse In de Stab
leysse brengen.