Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

War also ein Heer in der Schlacht besiegt worden, trotzdem die 
Angehörigen, Frauen und Mäulchen, gefastet und für seinen Erfolg 
gebetetU, gewissermassen einen Busstag gehalten hatten, so warf 
es sich in eine befestigte Stadt, und der Sieger Inusste nun die Be- 
lagerung derselben beginnen. 
"Es giebt drei Arten, Befestigungen und Schlösser einzunehmen: 
durch Durst, durch Hunger, durch Kampf. Es kommt manchmal vor, 
dass die Belagerten Mangel an Wasser leiden; dann müssen sie ent- 
weder durch den Durst zu Grunde gehen oder die Festung übergeben. 
Deshalb sollen die Belagerer sorgfältig untersuchen, ob und durch 
welche Mittel sie den Belagerten (las Wasser entziehen können. Denn 
es geschieht oft, dass das Wasser aus einem entfernten Quell bis nach 
der belagerten Festung geleitet wird; wenn dann bei dem Ursprung 
der Wasserleitung die Röhren oder Canäle zerstört werden, durch die 
das Wasser den Belagerten zufliesst, so müssen sie Wassermangel 
erleiden. Einige Befestigungen liegen wieder hoch und das Wasser 
gelangt nicht bis zu ihnen; wenn also der Wasserplzitz von der Festung 
entfernt gelegen ist, dann müssen sich die Belagerer alle Mühe geben, 
den Belagerten die Benutzung zu verwehren. Zweitens kann man 
Festungen durch Hunger bezwingen; denn ohne Speise können wir 
nicht aushalten. Deshalb müssen die Belagerer, um die Festung ein- 
zunehmen, alle Strassen, Pfade und sonstigen Wege, auf denen den 
Belagerten Proviant zugeführt werden kann, sorgsam überwachen und 
die Zufuhr absperren. Bei solcher Belagerung nämlich richtet der 
1) Rom. de 1a, Char. 3524: Trois jorz zwoient gäunä Et als? nuz piez et au 
lenges Totes les puceles estrenges Del räa-unle le roi Artu, Perceque Dex force et 
vertu Donast eontre son aversaire Au chevalier qui devoit faire Le loataille por 
les cheitis.
	        
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