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Pass:
Miethe
für
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bis Brindisi auf nur zwölf Tage an. Richard Löwenherz segelte am
16. August 1190 von Marseille ab und kam am 23. Sept. in Messina
an (Itin. Reg. Ric. ll", 10. 13), er schiffte sich am 0. October 1192 in
Akka ein und ist am l1jNovember in Corfu (ibid. V l, 37).
Zweimal im Jahre gingen von den Haienstädten der abend-
ländischen Christen Flotten nach dem heiligen Lande. Die eine Fahrt
fand im März statt und heisst das Passagium vernale oder Mantii
(s. Ducange, Gloss. v. passagium; cf. Matth. Par. 1244), die andere
das Passagium aestivale, messis oder Augusti (Ducange a. a. Matth.
Par. 1228) im Juni, Juli oder spätestens im August.
Die Kreuzfahrer mietheten gewöhnlich von einer seefahrenden
Stadt die erforderlichen Schiffe. Erhalten ist uns der Entwurf des
Vertrages, den Ludwig der Heilige 1268 mit dem Dogen von Venedig
abzuschliessen Willens war, der aber nicht ausgeführt wurde, weil der
König schliesslich mit den Genuesen sich einigte. ln diesem Con-
tractus Navigii (Duchesne, Script. V, 435) verspricht Marcus Guirinus
Namens des Dogen von Venedig dem lßlönige, falls er das Passagium
von Johannis bis zum näichsten Jahre antritt, fünfzehn Schiffe, für
viertauseild Pferde und zehntausend Mann. Zwölf Schiffe sollen
50 Matrosen zur Bemannung haben, die Roccafortis und die S. Maria
aber 110 und der S. Nicolaus S0. Für die Roccafortis und die S. Maria
zahlt der König als Miethe je 1400 Mark (also etwa 56,000 RMJ,
für den Nicolaus 1100 M. (44,000 für die zwölf anderen je 700 M.
(28,00!) S0 kostete die Schiffsmiethe nach unserem Gelde allein
beinahe eine halbe Million Rllll. Der Ritter, mit zwei Dienern, einem
Pferde und einem Pferdejungen hat 8'[2 Mark (340 RM.) Fahrgeld
(navigiuln) zu bezahlen, die Beköstigung mit inbegriffen. Ein Ritter
allein für einen gedeckten Platz (placa oooperta), zwischen dem Mittel-
niast und dem Hintertheil, 21], M. (90 RMJ; ein Knappe (scutifer)
für einen ungedeckten Platz (placa discooperta) 7Ünzen (35 RMJ; der
Knecht und das Pferd 41,5 M. (180 der Pilger für einen Platz
vom Mittelmast bis zum Buge incl. Kost 3;; M. (30 Das erforder-
liche Holz zum Kochen wird geliefert. Läuft die Flotte vor Mitte
Juni aus, so darf sie in Cypern einen Monat vor Anker gehen; wird
die Fahrt dagegen später angetreten, so soll die Flotte in Cypern nur
zwanzig Tage warten dürfen. Für die Üeberwinterung zahlt der König
ein Drittel mehr. Die stipulirte Summe ist in folgenden Raten zu
erlegen: ein Drittel zwei Monate nach Abschluss des Vertrages, ein
Drittel zwischen dem ersten September und Michaelis, das letzte
Drittel bei der Rückkehr.
Schultz, höf. Leben. II. 18