Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

ngia. 
Pass: 
Miethe 
für 
273 
bis Brindisi auf nur zwölf Tage an. Richard Löwenherz segelte am 
16. August 1190 von Marseille ab und kam am 23. Sept. in Messina 
an (Itin. Reg. Ric. ll", 10. 13), er schiffte sich am 0. October 1192 in 
Akka ein und ist am l1jNovember in Corfu (ibid. V l, 37). 
Zweimal im Jahre gingen von den Haienstädten der abend- 
ländischen Christen Flotten nach dem heiligen Lande. Die eine Fahrt 
fand im März statt und heisst das Passagium vernale oder Mantii 
(s. Ducange, Gloss.  v. passagium; cf. Matth. Par. 1244), die andere 
das Passagium aestivale, messis oder Augusti (Ducange a. a.  Matth. 
Par. 1228) im Juni, Juli oder spätestens im August. 
Die Kreuzfahrer mietheten gewöhnlich von einer seefahrenden 
Stadt die erforderlichen Schiffe. Erhalten ist uns der Entwurf des 
Vertrages, den Ludwig der Heilige 1268 mit dem Dogen von Venedig 
abzuschliessen Willens war, der aber nicht ausgeführt wurde, weil der 
König schliesslich mit den Genuesen sich einigte. ln diesem Con- 
tractus Navigii (Duchesne, Script. V, 435) verspricht Marcus Guirinus 
Namens des Dogen von Venedig dem lßlönige, falls er das Passagium 
von Johannis bis zum näichsten Jahre antritt, fünfzehn Schiffe, für 
viertauseild Pferde und zehntausend Mann. Zwölf Schiffe sollen 
50 Matrosen zur Bemannung haben, die Roccafortis und die S. Maria 
aber 110 und der S. Nicolaus S0. Für die Roccafortis und die S. Maria 
zahlt der König als Miethe je 1400 Mark (also etwa 56,000 RMJ, 
für den Nicolaus 1100 M. (44,000  für die zwölf anderen je 700 M. 
(28,00!)  S0 kostete die Schiffsmiethe nach unserem Gelde allein 
beinahe eine halbe Million Rllll. Der Ritter, mit zwei Dienern, einem 
Pferde und einem Pferdejungen hat 8'[2 Mark (340 RM.) Fahrgeld 
(navigiuln) zu bezahlen, die Beköstigung mit inbegriffen. Ein Ritter 
allein für einen gedeckten Platz (placa oooperta), zwischen dem Mittel- 
niast und dem Hintertheil, 21], M. (90 RMJ; ein Knappe (scutifer) 
für einen ungedeckten Platz (placa discooperta) 7Ünzen (35 RMJ; der 
Knecht und das Pferd 41,5 M. (180  der Pilger für einen Platz 
vom Mittelmast bis zum Buge incl. Kost 3;; M. (30  Das erforder- 
liche Holz zum Kochen wird geliefert. Läuft die Flotte vor Mitte 
Juni aus, so darf sie in Cypern einen Monat vor Anker gehen; wird 
die Fahrt dagegen später angetreten, so soll die Flotte in Cypern nur 
zwanzig Tage warten dürfen. Für die Üeberwinterung zahlt der König 
ein Drittel mehr. Die stipulirte Summe ist in folgenden Raten zu 
erlegen: ein Drittel zwei Monate nach Abschluss des Vertrages, ein 
Drittel zwischen dem ersten September und Michaelis, das letzte 
Drittel bei der Rückkehr. 
Schultz, höf. Leben. II. 18
	        
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