Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

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Tmgerruf. 
Weibef 
Heere. 
Besonders aber musste eins vermieden werden, dass der Streit 
zwischen ein paar Leuten nicht zu einer grossen Schlägerei ausartete, 
und deshalb wird ganz ausdrücklich verboten, die Signa Castrorum zu 
rufen. Baltzer (a. a. O. 95) erklärt dies Wort als die Parole einer 
Zeltgenossenschaft (contubernium). Es wäre der Sinn des Gesetzes 
also der gewesen, dass dem Streitenden verboten wurde, durch Rufen 
der Parole seine Zeltgeuossen zu alarmiren, sie zur Hülfe aufzufiwrdern. 
Da im Edicte Friedrichs l. der Lagerruf erlaubt wird, sobald einer sein 
Quartier aufsuchen will, so hat Baltzefs Interpretation allerdings Manches 
für sich. lch denke mir die Sache aber doch anders. Signum entspricht 
dem altfranzißsischen Enseigne 1), dem deutschen Zeichen 2), und be- 
deutet das Kriegsgeschrei. Ich Werde später über diese Blrage noch 
ausführlicher handeln und bemerke hier nur, dass das Zeichen zugleich 
ein Sammelsignal 3), dann ein Hülferufi) ist. Nun Waren  im Lager 
die (iefolgschaften der verschiedensten Fürsten untergebracht, deren 
jede ihr eigenes Kriegsgeschrei hatte (sundercrieyl). "Wahrscheinlich 
waren auch die Landsleute gemeinsam gelagert; wenn also einer sein 
Quartier ailfsuchte, brauchte er nur das Zeichen zu rufen, dann ant- 
worteten ihm die Freunde und so fand er sich zurecht. Sie Waren 
jedoch auch jederzeit bereit, dem bedrängten Landsmanne auf seinen 
Hlülferuf thätlich beizustehen, und so konnte es leicht zu blutigen 
Schlägereien zwischen den Landsmannschaften kommen. Denen sollte 
eben das Gesetz vorbeugen. 
Zu vielen Unordnungen gaben auch die Weiber im Heere Anlass. 
Bei den Kreuzfahrern musste ein so sittenloses Treiben natürlich 
noch mehr Anstoss erregen und schon während des ersten Kreuzzuges 
sah man sich zu den strengsten Massregeln gegen die Unzüchtigen 
veranlasst. "Die Zahlreichen, die dies Gebot übertraten, Wurden von 
den gesetzten Richtern streng geschulten, einige gefr-isselt, andere mit 
1) Rmn. de Troie 8547: Shnseigne a. criee treis feiz; 8773.  Rom. de R011 
7843: Normant escrient: Dex nie! Uensuigne e] duc de Normnndie.  Jourdnins 
de, Blaivies 3020.  Chron. des ducs de Norm. 21604. 
2) HTroj. 5247: Polidalnas sin zeichen schrei.  Pnrton. 20628: D6 rief der 
fiirste ein zestunt 'Wa1dün' sin Zeichen unde reit. 
3) Alix. p. 89, 31: Lors eserie s'enseigne et fait sa. gent gamir; p. 310, 10: 
Et Porrns crie senseigne pour ralier sa gent; cf. p. 310, 25. 
4) Troj. 35861: Dö rief er 'Tr0ie' dä zehzmt Und Schrei sin zeichen lüte. 
Priandes sun der trüte Lie sinen friunden werden kunt, Daz er mit ncnten an 
der stunt Was umbgriilfen und behäbft. Nü siner hellen stimme kraft Die bruo- 
der sin vernämen, Ze helfe si dö kämen. 
5) Tmhengr. 4351: Von mnauag-er snnderkrio Wuost.
	        
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