Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Kriegsartikel. 
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ins Meer getaucht werden. Wenn einer gegen einen Gefährten 
Schmähungen, Spottreden, Verwünschungen ausstösst, soll er so viele 
Unzen Silber zahlen, so oft er ihn geschniäht hat. Ein des Diebstahls 
ilberführter Dieb wird geschoren nach Art eines Zweikämpfers, sie- 
dendes Pech ihm aufs Haupt gegossen, Bettierlxern auf das Haupt ihm 
geschüttet, um ihn zu kennzeichnen, und er an der ersten Landungsstelle, 
wo (las Heer anlegt, ausgesetzt. Bei Chinon. Zeuge: ich selbst." 1) 
Der Hauptgrund zu Zänkereien lag in der Spielleidenschaft, der Ritter 
wie Knechte ergeben waren. Am S. (lctober 1190 Vemrdllßll dßSlmÜ) 
Philipp August und ltichard Löwenherz in Messina unter anderem: 
„Nie1nand soll im ganzen Heere irgend ein Spiel des Gewinnes halber 
spielen, ausser den Rittern und Klerikern, welche die ganze Nacht und 
den ganzen Tag hindurch nur 20 Solidi verlieren sollen. Wenn aber 
Ritter und Kleriker mehr als 20 Solidi den ganzen natürlichen Tag 
hindurch (also von Sonnenuntergang bis zum nächsten Abend) ver- 
spielen, so oft sie die 20 Solidi überschritten haben, sollen sie dem 
besagten Erzbischofe und Bischofe, den Grafen und Baronen, die be- 
sagtes Geld (die gemeinsame Kasse) verwalten, 100 Solidi gehen, welche 
in die erwähnte Kasse fallen. Die Könige j edoch sollen nach ihrem Belieben 
spielen. Und in der Herberge der beiden Könige können Knechte 
nach Befehl der Könige bis 20 Solidi verspielen. Und in Gegenwart 
der Erzbischöfe und Bischöfe können nach deren Befehl Knechte bis 
20 Solidi verspielen. Wenn edoch bei den Knechten oder Schiffsleuten 
oder anderen Dienern gefunden wird, dass sie für sich spielen, so werden 
die Knechte, wenn sie sich nach dem Ermessen der Vorerwähnten nicht 
loskaufen Wollen, drei Tage nackt vor dem ganzen Heere Schläge be- 
kommen und die anderen Diener desgleichen; die Schiffsleute jedoch 
werden, falls sie gespielt haben, an drei Tagen des Morgens früh ins 
Meer getaucht nach Brauch der Seeleute, täglich (einmal, wenn sie 
sich nicht nach dem Ermessen der Vorerwähnten loskaufen wollenfd) 
Es kam also nicht (larauf an, dass überhaupt nicht gespielt wurde, 
sondern das Edict wollte einmal die Kreuzfahrer nur hindern, sich 
pecuniär zu ruiniren, dann dem Zank und Streito und Gewaltthätig- 
keiten vorbeugen. In der Könige Herberge durften sie ja bei strengster 
Ahndung keine Händel anfangen, und ebenso werden sie sich gehütet 
haben im Beisein ihrer Herren und Vorgesetzten zu leidenschaftlich 
einander zu begegnen. 
1) Chronica Rogeri de Hoveden 
2) Chron. Rogeri de Hoveden. 
Sclxultz, hilf. Leben. II. 
1190; 
Matyth. 
Paris 
1190. 
15
	        
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