Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Lager. 
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Sobald man Halt machte, um die Nacht über zu ruhen, wurde rein 
Lager aufgeschlagen und dasselbe, zumal wenn man sich in Feindes 
Lande befand, oder überhaupt ein Angriff zu befürchten War, mit 
Wall und Gräben befestigt. Ragewinus (Gesta Frid. lV, 2) sagt: 
„Die alte Gewohnheit der römischen Soldaten pflegt auch heute 
noch der Krieger des römischen Reiches zu beachten, dass er nämlich, 
so oft er in feindliches Gebiet eindringt, zunächst sich mit der Be- 
festigung der Lager beschäftigt. Dieselben werden weder auf un- 
ebenem Terrain aufgeschlagen, noch ohne Ordnung angelegt, sondern 
auf freiem ebenen Felde, und wenn der Boden uneben sein sollte, 
so wird er thunlichst geebnet. Die Form des Lagers wird meistens 
rund oder viereckig abgesteckt. Denn der Schmiede und der Hand- 
werker Menge und die Schaar der Kaufleute, die, soweit dies erforder- 
lich ist, dem Heere folgt, bildet mit ihren Zelten und Werkstätten, 
Wenn das Lager viereckig ist, eine Art Vorstadt, oder wenn dasselbe 
rund ist, so stehen dieselben ausserhalb der Mauer 1). Innen ist das 
Lager in einzelne Quartiere passend getheilt; Strassen und Thore 
legen sie an, die für Zugthiere leicht zugänglich sind, breit genug für 
sie selbst, wenn sie gedrängt hineinlaufen; so entsteht eine gewisser- 
massen improvisirte Stadt. In der Mitte ist das Zelt (tabernaculum) 
des Heerführers oder desFürsten, einem Tempel ganz ähnlich, ringsum 
Stehen die Zelte der Befehlshaber und der Vornehmen in der Reihen- 
folge, wie es jedem zukommt 2); die Ritter mit ihren Waffen leben in 
Zeltgenossenschaften angenehm und heiter in ihren Zelten (tentoriis) 
und üben sich, gleichsam bereit zur Schlacht, während der Ruhe des 
Friedens in den Waffen." Stand ein längerer Aufenthalt bevor, lagerte 
man vor einer Stadt, die voraussichtlich erst nach längerer Bestürmung 
einzunehmen war, dann wurde das Lager ausser mit Wall und Gra- 
ben auch durch Palissaden und andere Befestigungen gesicherte"). 
Ses messages et ses espies A enseignäes et gzu-nies Q1131 alassent en Post le rei 
Veeir son estre e son segrei.  Hewitt a. a. O. I, 209: citirt aus dem Ausgaben- 
verzeichniss vQn Eduard I, 1281 (im Feldzuge gegen die Walliser): wuidam spia- 
trici, de dono, -xi_j- denarii" und "Cuidam spiatrici ad unzun domum sibi emen- 
dam -Xx. Seß 
1) aut suburbiorum, si in quadro, aut. si in gyro ambitus eorum GXÜÜIISCCHS 
muri faciem praefert. 
2) Wigam. 4896: Und sult spannen die gezelt Allum zu ainem ring daran. 
Die schnür süllen zusamen gan- Ir sullent daz gezelt mein Schlahen mitten darein. 
Das ist hoch und weyt Und ist guot, wirt ein streyt. 
3) Ottonis Frising. Gesta Frid. III, 34 (1158 vor Mailand): parare vallo, sudi- 
13118, palis adliisque propugnaculis castra munire propter improvisos hostium ex- 
cursus decertabant.
	        
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