Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Heerfahrt. 
Aufgebot. 
Musterung. 
159 
ist die Dauer, für welche der Heerespflichtige zum Kriegsdienste ge- 
zwungen war, nicht festgesetzt gewesen. Das mag für Deutschland 
zutreffen; in Frankreich dagegen scheint der Lehnsträger nur verpflichtet 
gewesen zu sein, dem Könige vierzig Tage Heeresfolge zu leisten 1). 
Wahrscheinlich ist es nun, dass, sobald die Truppen auf dem 
Sammelplatz eingetroffen waren und ehe man aufbrach, eine Musterung 
vorgenommen wurde, doch finde ich nichts von derselben erwähnt. 
Die Abtheilungen mussten aber doch bestimmt und forniirt sein, ehe der 
Marsch angetreten wurde. Wenn Friedrich l. mit der Heerschau 
wartet, bis er auf den Roncalischen Feldern sein Lager aufgeschlagen 
hat, so geschieht dies wohl, um den Säumigen noch einige Frist zu 
gönnen, dass sie dem Heere nacheilen und auf dem Marsche sich ihm 
anschliessen, ehe die strengen Strafen für die Verweigerung der Heeres- 
folge über die Säumigen verhängt werden. Otto von Freisingen (Gesta 
Frid. lmp. lib. H, 12) schildert uns, wie im November 1153 nach 
alter Gewohnheit daselhst die Präsenz aller Lehnspflichtigen festgestellt 
wurde. „Es ist aber Sitte der deutschen Könige, dass, so oft sie um 
die Krone zu empfangen ein Heer über die Alpen führen, sie auf 
diesem Felde Rast halten. Da wird an einen hohen Holzpfahl ein 
Schild gehängt und die gesammte Schaar der Ritter, welche Lehen 
haben, durch den Herold des Hofes aufgefordert, in der nächsten Nacht 
die Wache bei dem Fürsten zu halten. Das befolgen die Fürsten, die 
im Heeresgefolge sind, und fordern wieder ihrerseits durch Herolde 
ihre Lehnsträger zur Erfüllung der gleichen Pflicht auf. Wer am 
folgenden Tage überwiesen ist, bei der Nachtwache gefehlt zu haben, 
der wird wiederum vor den König, vor die Fürsten und die Grossen 
citirt, und so werden alle, die ohne Genehmigung ihrer Herren zu 
Hause geblieben sind, zum Verluste ihrer Lehen verurtheilt." 
Genaue Verzeichnisse der zum Kriegsdienste Verpiiichteten erleich- 
terten die Controle. Französische Musterrollen sind nach Daniel (Hist. de 
la milice franc. I, 53) noch aus den Jahren 1214, 1226, 1242, 1253, 1271, 
1272 und 1296 erhalten. Einen wesentlichen Theil des Heeres bilden die 
F118 Struppen, die, an Zahl den Rittern weit überlegen, mit Bogen und 
1) Matth. Paris ad a. 1226: (Graf Heinrich von der Champagne Wohnt der 
Belagerung von Avignon bei) cum jann -x1- dies in obsidione peregisset, petens 
de eonsuetxldine Gallieana licentiam ad propria. remeandi. Cui cum licen- 
tiaun rex vetuisset, respondit comes quod factis -xl- dierum exeubiis non tenebatur 
nee voluit diutius interesse. Der König droht, ihm sein Land mit Brand zu ver- 
wüsten.  Unter Ludwig IX. wurde die Dauer der Verpüichtung zum Kriegsdienste 
auf 60 Tage und 60 Nächte festgesetzt  Histoire rle 1a milice franeoise. 
Amst. 1724. I, 56).
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.