Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Zeit 
des Kampfes. 
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Der Herr Graf aber liess ihn auf Rath seiner Leute festnehmen, ent- 
waffnen und gefangen halten. Gerard de Saint-Obert jedoch bat den 
Grafen, ihm den ihm zugesprochenen Robert sogleich zu überliefern 
und der Herr Graf übergab auf Rath seiner Leute ihn demselben 
Gerard. Gerard aber führte ihn als einen ihm zugesprochnen Leibeignen 
in Fesseln n1it sich fort. Die Richter 1) über die neunte Stunde und 
über Gerards Lossprechung vom Zweikampf, und über den Ausgang 
des Rechtshandels und die Auslieferung Robert's in Geiards Hände 
waren: der ältere Eustachius de Ruez" (und noch 55 Männer, deren 
Namen Gislebertus mittheilt). 
„Als aber Gerard de Saint-Obert den Robert de Belren in Fesseln 
hielt, bat dieser um Erbarmen und schwur ihm als seinem Herrn Treue, 
Wie ein Mann aus leibeigenem Stande; Gerard aber Jiess ihn unver- 
letzten Leibes los und versprach ihm fernere Ehre und Gut. Doch 
Robert verletzte sofort die geschworene Treue, kam an den Hof des 
Kaisers und klagte die Leute des Grafen von Hennegau wegen des 
Urtheils an. Da ihm Niemand widersprach, so erhielt er Briefe vom 
Hofe, dass jenes Urtheil widerrufen werden solle. Und nach Laut der 
Briefe wurde der Urtheilsspruch von den Leuten des Herrn Grafen, 
jedoch in Abwesenheit Gerarcfs und ohne dass er eingeladen wurde, 
widerrufen. Deshalb ist es zu verwundern, wie Robert die Briefe 
Vom Römischen Könige Heinrich erlangt hat, da Heinrich selbst, 
der später Römischer Kaiser wurde, dasselbe Ürtheil gegen einen 
Ritter gefallt hatte. Wie Heinrich, der Marschall des Kaisers, einen 
Ritter, den Propst (praepositum) von Strassburg, gefordert hatte und 
der Propst an1 bestimmten Tage nicht erschien, sass am 29. December 
(1191) der Herr Kaiser Heinrich, der ziemlich früh gespeist hatte, zu 
Hagenau auf der Strasse, u1n besser die Tagesstunden beurtheilen zu 
können. Und als jener Ritter vor der neunten Stunde nicht gekommen 
war, wurde durch den Herrn Konrad Erzbischof von Mainz     
das Urtheil gefällt, dass der Ritter, weil er vor der neunten Stunde 
nicht gekommen, seiner Ehre, seines Landbesitzes, seines Weibes ver- 
lustig sei. Das hat Schreiber dieses gesehn und gehört, wie 61' allßh 
in Mons das Urtheil gegen "Robert sah und hörteft 
Nach dem Sachsenspiegel (Buch I, Art. 63, g 4) soll der Kämpfer 
erscheinen mit Leder und Leinzeug nach Belieben gerüstet, das Haupt 
und die Füsse vorn bloss, an den Händen dünne Handschuhe, in der 
1) In der Ausgabe der MG- 
eatores. 
Schultz, höf. Leben. II. 
steht inclicatoreS; ich glaubev 
es ist zu lesen indi- 
10
	        
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