Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

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III. 
wweitungen. 
Vorb 
Kampfestag. 
stellen, und zwar einen gegen Herchenibaut, den anderen gegen dessen 
Binder; ihre Angehörigen übernehmen die Bürgschaft. Sie wird wieder 
reich gekleidet ins Schloss geführt, aber nach der Abreise ihrer Freunde 
in den Kerker geworfen (Doon p. 7-39). Acht Jahre später kommt 
ihre Schwägerin nach Mainz und verlangt, dass endlich die Angeklagte 
den Feuertod erleide. Das Gericht wird nach zwei Wochen berufen; 
Herchembaut sendet zu seinem Bruder einen Boten, der aber von 
Doon, dem tünfzehnjährigen Sohne der Unglücklichen, bei einem Streit 
erschlagen wird. Doon findet den Brief und beschliesst für seine 
Mutter einzustehen (p. 61-80). Er kommt an und findet den Scheiter- 
haufen schon angezündet; soeben soll die Unschuldige ins Feuer 
geworfen werden. Da beginnt er den Kampf, besiegt die Verräther- 
und befreit seine Mutter. Herchembaut wird an einen Pferdeschweif 
gebunden, geschleift, dann gehängt (p. 134-181). 
Ein solcher Kampf war also immer eine sehr ernste Sache, ein 
Gottesgericht, in dem über Leben und Tod, über Vermögen und Ehre 
der Betheiligten durch das Schicksal entschieden wurde. Es war des- 
halb natürlich, dass jeder der Kämpfer sich Gottes Beistand zu 
dem schweren Unternehmen erflehte. Als Amaury den Huon de Bor- 
deaux des Mordes bezichtigt und ein Pfand dafür gestellt hatte, dass 
er die Wahrheit seiner Behauptung aufrecht erhalte, läugnete Huon, 
gab auch seinerseits ein Pfand und dann stellten Beide die er- 
torderlichen Bürgen. Huon ging hierauf in die Kirche, betete und be- 
kreuzigte sich, und dasselbe that Amaury. l11 die Kirche lassen sie 
sich auch Wein holen und frühstücken da, ehe sie die Waffen anlegen 
und zum Kampfe schreiten (Huon p. 47: La se desjune li gentis 
Huelins)1). Im Romane Gaydon ermahnt der Erzbischof auch die 
Freunde der beiden Gegner, im Gebete für dieselben die Hülfe Gottes 
zu erbitten 2). 
Der K ampfesta g war, wenn wir den Dichtern glatlben dürfen, ge- 
wöhnlich auf einen Dienstag verlegt 3). Ob der Dies Martis der aber- 
gläubischen Gesellschaft dafür so besonders geeignet erschien, will ich 
1) Huon p. 42 ff. 
2) Gaydon p. 31: Li arcevescples les d, ammonestez, Saigrüez les a et beneis 
de De. Seignor, fait i], 51 1a chapelle alez, Prennez chandeilles et cierges alumez, 
En 1a chapelle en alez por orer Et proiez Deu, le roi de majeste, Qu'i1 voz garisse 
le duc que tant amez." "Sire, font cil, si com voz commendezf 
3) Parton. 4034: Solte dirre strit ergän An eime zismge fruo, Wan der selbe 
tac dar zuo Von alter ist gerihtet, Daz man gerne vihtet An im unde kemphet. 
 Gel-Md de Rossillon p. 347: Ce fu ä un lonc jor que entre estaz, U11 mardi, 
que soleil fu cler levaz, Les compaignes süancontrent,
	        
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