Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Beschfeibung 
Zweikampfes. 
eines 
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dürfe 1); wrieder Umfrage: ein Theil ist dafür bis zu Ende des Tages 
zu verziehen, die Majorität entscheidet jedoch, man solle nur warten, 
so lange das Gericht währt, und das soll bis zu Mittag dauerm Die 
Mittagsstunde kommt heran, und 111an fragt nun, ob der Ritter die 
volle Frist gewartet habe; da ertönt aus dem nahen Walde ein Horn 
und in voller Rüstung 2) erscheint Reinfried endlich auf dem Platze, 
erbietet sich zum Kampfe und da Alle sprechen „Ez ist noch hohe 
kamphes zit" (8635), so gehen die Gegner auf einander los. "Von 
ietweders ringes ort Man sach si bede sprengen" (8864). Als die 
Lanzen verstochen sind, fechten sie erst zu Pferde, dann zu Fuss mit 
den Schwertern, endlich packen sie sich und ringen; Reinfried wirft 
seinen Gegner und macht ihn Wehrlos 3). Er verlangt Sicherheit, aber 
der Ritter schweigt beharrlich. Das Gericht erkennt Yrkanens Un- 
schuld an; der König verspricht dem Besiegten, falls er widerruft, das 
Leben, und als derselbe endlich sein Unrecht eingesteht, wird Yrkane 
gänzlich freigesprochen (9165). 
Bei schweren Verbrechen hatte man schon den Scheiterhaufen bereitet, 
die angeklagten Frauen waren bis auf einen Rock entkleidet und des Todes 
gewärtig, wenn ihr Kampe unterlag (Cleomades 11241w-11264). Eine 
solche Criminalgeschichte wird im Roman des Doon de Mayence er- 
zählt: Gui de Mayence hat sich, ohne seine Familie zu benachrichtigen, 
in eine Einsiedelei zurückgezogen, und Herchembaut klagt nun die 
Gattin des Gui an, denselben durch ihren Buhlen ermordet zu haben. 
Ein kopfloser Leichnam wird gefunden, und auf diesen Beweis hin 
wird die Frau zum Tode verurtheilt; sie will zwar für ihre Unschuld 
einen Kämpfer stellen, da man jedoch die Anklage für erwiesen hält, 
S0 wird ihre Bitte verworfen, sie zum Richtplatz geführt, ihrer guten 
Gewänder entkleidet und an den Pfahl gebunden, um den Holz und trockne 
Dornen aufgehäuft werdenol). Aber ihre Freunde greifen die Verrather 
an; nochmals erbietet sie sich, für ihre Schuldlosigkeit Kämpfer zu 
1) Cf- Fßrgllub 4632: Galienu sprac: ic saPs mi bemden, Hens noch 369119 
vespertijt, Noch mac mijn ridder comen in't crijt. 
2) Reinf1a8574: Sin houpE, sin lip und sine bein Wären W01 vor aller nöb Ver- 
wäpent schön biz an den töt. 
3) Reinfr. 9118: Den fürsten man hie üf in such Mit manlißhßn Witlßll 
Ritterlichen sitzen. 
4) Doon p. 29: Quant il fhrent 0 feu, en 1a. plache establie, Dez riches dras qlfele 
ot Pont toute despoullie, Qui de diaprä fu dez bons dras de Sulie, Et puis lez 
rlonna on une povre abäie. Les mains derier 1e des, toute tainte et palie Uatachent 
ä -j- pel, com s'e1 fust esragie, Puis apportent le bois et espirle sechie, Si li mei- 
tent entour.
	        
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