Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

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Zweikampfes. 
eines 
Beschreibung 
Schweigen geboten ist, den Ankläger auf, seine Beschuldigung vor- 
zubringen. Als er schweigt, erzählt Yrkane, wie er sie verfolgt und 
ihr gedroht habe; er bestätigt seine Anklage und erbietet sich für die 
Wahrheit derselben zu fechten. Kein einziger Ritter nimmt sich der 
Verfolgten an, selbst ihr Vater giebt ihre Sache schon auf; es wird 
eine Sühne angerathen, aber Yrkane Will von ihr nichts wissen. So 
entscheiden die Richter denn, dass in sechs Wochen und drei 
Tagen der Kampf stattfinden soll 1); gelingt es Yrkanen nicht, bis zu 
dem Termin einen Kämpfer für ihre Unschuld zu finden, so soll sie 
verurtheilt werden. Vergeblich. schickt die Prinzessin ihre Boten aus; 
doch „niemen underwinden sich wolde dirre mwre" (7098). Da kommt 
ein Bote nach Linion, der im Namen Reinfrieds zum Turnier nach 
Braunschweig einladet; dem vertraut sie ihren Kummer an und giebt 
ihm Briefe mit an ihren Geliebten. Der Bote reitet eiligst nach lluuse, 
unterbricht das Kampfspiel, trägt seine Botschaft vor und überreicht 
den Brief. Reinfried bricht sofort mit seinen Gästen auf und obschon 
manches Pferd todtgeritten wird, langt er doch am Abend vor dem 
festgesetzten Tage an; noch beim Mondschein sieht er sich den Kampf- 
platz an 2). Ani Tage des Zweikampfes lässt der König ausrufen, dass 
Jedermann sich auf dem Platze einfinden solle 3). Yrkane setzt sich 
zu ihrem Vater; es wird Ruhe geboten. Die Angeklagte wählt sich 
Fürsprecher i), Sachverständige, die ihr Recht vertreten. Der Ritter 
verlangt nun zu kämpfen; er ist gewaffnet auf dem Platze, aber noch 
immer erscheint kein Gegner. Yrkane Will im Nothfall selbst ihr 
Recht vertheidigenii), aber der Ritter lehnt dies ab; "man fraget umb" 
(8430) und das Urtheil lautet, es solle bei den ersten Bestimmungen 
bleiben. Nun fragt sie, wie lange sie ihres Kämpfers noch warten 
dö sunder wän Näch kuneclicher pflihte, Wan dä zuo gerihte Der künic sitzen 
wolte. Swer zuo im sitzen solte, Dem Wart ouch schön gestüelet (lä. 
 1) Reinfr. 6810: N11 Wart ir und dem ritter Mit urteil erteilet, Sit er Sin leben 
veilet Und si ouch umb ir ere, Mit urteillicher läre Wart der kampf gesprochen 
Von der zit sehs Wochen Und drige tage, sö man seit Nä kampfes gewonheit, 
Als ie dö was und noch ist. 
2) 8112: Nu such er bi den ziten Gestüelet dä durch schouwen, Dä herren 
unde frouwen, Die den kampf sehen wolten, Mit eren sitzen selten. Des hät man 
sich geüizzen. Er sach den rinc gerizzen Schön und wol bezeltet gar. 
3) 8328: hiez schrigen, Daz gräven, fürston, fügen, Ritter, knehte, geliche 
Arm dar zuo riche mit gemeiner phlihte Komen zuo gerihte Hin für die stat üf 
den plän, Dä. daz kempfen solt ergän. 
4) 8350: Man hiez si fürsprechen Nemen in der Stunde. 
5) 8416: Als dirre tac ist gesprochen, S6 wil ich vollefüeren gern Den kamph 
selbe oder wern Eins kempfen, der ez für mich tuot.
	        
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