Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Todesfälle bei Turnieren. 
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Beides gilt vom Turnier keineswegs. Der Kämpfende setzte jedes 
Mal sein Leben aufs Spiel. Mochte man auch mit abgestumpften Waffen 
fechten, so konnte in der Hitze des Turniers schon mancher harte 
Streich geführt werden; das schadete nichts, da der Getroifene höchstens 
daraus nur einige Beulen und blaue Flecke davontrug. Schlimmer war es, 
wenn im Eifer statt einer stumpfen eine scharfe Lanze gewählt wurde 1). 
Aber allein der Sturz vom Rosse konnte so Manchem das Leben 
kosten; Andere erstickten in der Hitze und im Staube. Um 1139 wurde 
Daniel de Gurte Traiani, ein eifriger Turnierheld, bei einem Waffen- 
spiel erstochen (Hist. Monast. Viconiensis). Bei einem Turnier zwischen 
den Rittern von Cremona und Piacenza 1158 „wurden einige ver- 
wundet, andere gefangen, einige auch getödtet" (Ragew. Gest. Frid. 
IV, 8). Zum Jahre 1175 erzählt das Chronicon Montis Sereni2): "Graf 
Konrad, der Sohn des Markgrafen (von der Lausitz) Dietrich wurde 
bei einer Waffenübung, die man gewöhnlich Turnier nennt, am 
17. November durch einen Lanzenstoss getödtet. So sehr hatte sich 
aber dies verderbliche Spiel bei uns eingebürgert, (lass binnen Jahres- 
frist sechszehn Ritter bei ihm ihren Tod gefunden haben sollen, und 
deshalb bannte der Erzbischof Wichmann (von Magdeburg 1152-92) 
Alle, die an ihm sich betheiligten." Er versagt dem Gefallenen das 
christliche Begräbniss. Erst als die Verwandten beschwören, dass 
Konrad vor seinem Tode gebeichtet, bereut und die Absolution em- 
pfangen, als sie sich eidlich verpflichteten, weder selbst Turniere zu 
besuchen, noch in ihren Landesgebieten zu dulden, erst da giebt der 
Erzbischof nach und gestattet, nachdem auch der Papst es genehmigt, 
die kirchliche Beerdigung. 
1193 wurde Eustachius de Calquilla im Turnier tödtlich verwundet, 
legte aber noch vor seinem Verscheiden die Mönchskutte an und er- 
kaufte sich durch reiche Spenden ein christliches Begräbniss (Willelmi 
Chronica Andrensis ä 101). 
Nicht so glücklich erging es dem Grafen Florencius von Holland, 
einem ausgezeichneten Turnierhelden, der 1234 vom Pferde abgeworfen 
und im Tumulte todtgetreten wurde. Auch er erhielt kein kirchliches 
Begräbniss, sondern wurde in einem Wäldchen beerdigt und ihm da 
ein Denkmal gesetzt. Vier Jahre später wurde sein Bruder Wilhelm 
1) Matüh. P1111 12521 Mufrro prout deberet non emt hebetatus.   Inventum 
0st in mucrone acutissimmn, mstar pugionis, cultelhngnn habens latjtudjnenl quod 
esse debuiht et decuit fuisse hebes et breveln formam habens vomeris unh vul- 
gariter vomerulus appellatur, Gallice sokeh 
2) Vgl. Annales Vetero-Cellenses. 
Schultz, höf. Leben. II. 7
	        
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