Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 2)

Häuügkeit 
Turniere. 
In Deutschland und Frankreich scheint man sich um die Conci- 
lienbeschlüsse, Wenigstens soweit sie das Turnierwesen betrafen, nicht 
besonders gekümmert zu haben 1). Aus des Gislebertus Chronik vom 
Hennegau (Chron. Hanoniense) geht hervor, dass fast alle Jahre der 
Graf Balduin von Hennegau sich an Turnieren mit seinen Rittern 
betheiligte. Da ladet 1168 der Graf Philipp von Flandern zu einem 
Turnier zwischen Gournay (bei Compiegne) und Ressons-sur-le-lllals 
ein; 1169 Wird eins im August zu Trazignies (bei Nivelle) abgehalten; 
1172 finden gar vier, zwischen Bussy-Lettrec und Chalons-sur-Marne, 
bei Lizy in der Nähe von Meaux, zwischen Montbeliard und Rougea 
inont, und bei Rethel statt; 1175 im August zwischen Soissons und 
Braine (der Graf von Hennegau kommt mit seinen Schwagern Radulf 
von Couci und Burkhard von Montmorency, 100 Rittern und 1200 
Fusssoldaten vor Braine an, wartet bis zum Abend, ob die Franzosen 
sich stellen, und ordnet dann den Rückzug an; da greifen ihn die 
Franzosen an, es entspinnt sich eine Schlacht, in der Viele fallen, aber 
die Hennegauer den Sieg behalten); 1178 zwischen Vendeuil und La 
Ferte (bei Saint-Quentin), 1180 bei Blangi, 1182 bei Ath, 1183 
wieder zwischen Soissons und Braine. 1201 den 5. Mai bannt Inno- 
cenz III. wiederum Alle, die binnen fünf Jahren turnieren Werden, und 
nur gegen den feierlichen Eid, zu gehorchen, erlaubt er sie vom Banne 
loszusprechen (Roger de Hoveden). 
Ein Turnier ist immer in erster Linie eine Waffenülßung, 
lediglich aus loraktischen Rücksichten veranstaltet, etwa unsern Manö- 
vern zu vergleichen. Es kommt den Rittern darauf an, sich in dem 
Lanzenka1npfe,i1n Schwertgefecht, vor allem in der Behandlung des 
Streitrosses zu üben, sich zu gewöhnen, auch im Kampfe die Last der 
Rüstung und der Waffen zu ertragen, sich für die ernste Feldschlacht 
vorzubereiten 2); den Fürsten lag daran, ihre Ritterschaft kennen zu 
1) Im Lanceloet (III, 16500) wird sogar von einem Ritter erzählt, der ins 
Kloster gegangen ist, trotzdem aber, die Kutte über der Rüstung tragend, sich 
am Turnier betheiligt. Ja die h. Jungfrau thut selbst ein Wunder, um einem 
Ritter, der sich ihrer Messe halber im Münster verspätet hat, den Siegespreis im 
Turniere zuzuwenden (Maden-Ritter. vdHagen, Ges. Abent. III, 466.)  Vgl. 
Gualterus Malaes, de nugis curialiuin dist. I, eap. 20.  J 0h. de Bekn. (ed. Buehe- 
lius p. 69). 
2) Reg. de Hoveden 1178: Scientes, quod ars bellandi, si non praeluditus cum 
fuerit neeessaria. non habetur. N e e p otest athleta m agn 0 s spi ritus ad 
e ertamen afferre, qui nunquam suggill atus est. Ille, qui sanguinem 
suum vidit, euiu s dentes erepuerunt sub pugno, ille qui supplanta- 
tus adversarium toto tulit corpore, nee proiecit ibnimum proiectus,
	        
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