in England.
Turniere
Stephan (1135-54) stattgefunden, als durch dessen unschickliche Weich-
lichkeit die öffentliche Ordnung gänzlich zerrüttet war. Denn unter
den früheren Königen und auch unter Heinrich II., welcher Stephans
Nachfolger wa1'(1154-89), waren die Waffenübungen der jungen Ritter
gänzlich untersagt, und die, welche aus Liebe zum Waifenruhme sich üben
wollten, setzten über das Meer und übten sich in den naheliegenden
Ländern. Der erlauchte König Richard jedoch wollte, in Erwägung,
dass die Franzosen im Kampfe um so tüchtiger waren, je mehr sie
Uebung und Erfahrung sich erworben, dass die Ritter des Reiches inner-
halb seiner Landesgrenzen sich übten, damit sie durch dies festliche
Vorspiel der Kriege die Kunst und den Gebrauch der Wahren Kriege
erlernten, und damit die Franzosen nicht mehr die englischen Ritter
ungeschickt und weniger erfahren schelten sollten. Zu wissen ist,
dass auf drei allgemeinen Concilien unter drei verehrungswürdigen
römischen Päpsten diese Walfenübungen verboten worden sind. So
sagt im (dritten) Lateranischen Ooncile (1179, Canon XX) Papst
Alexander (III. 1159-81): "Folgend den Spuren unsrer Vorgänger
der Päpste Innocenz (II. 1130-4231) und Eugen (III. 1145-532)
seligen Andenkens, verbieten wir die abscheulichen Handlungen (detesta-
biles nundinas), die man gewöhnlich Turniere nennt und zu denen ver-
abredetermassen Ritter zusammenkommen und verwegen mit einander
kämpfen, wodurch der Tod von Menschen, Gefahren der Seelen oft
veranlasst werden. Wenn einer von ihnen tödtlich verwundet vvorden
ist, so soll ihm auf seine Bitte zwar die Beichte abgenommen werden,
er jedoch eines christlichen Begräbnisses verlustig sein.) Obschon also
diese festliche Zusammenkunft junger Ritter (tironum) unter schweren
Ahndungen verboten ist, so verachtete doch der Eifer der jungen
Leute, welche den Waifenruhm über alles liebten und sich der Gunst
der Fürsten, die erprobte Ritter haben wollten, erfreuten, bis jetzt
noch die Anordnung der kirchlichen Fürsorge
Richard wollte, das geht aus dem soeben angeführten Berichte
und aus dem Zeugnisse des Matthaeus Paris 4) klar hervor, seine Ritter-
1) Concil zu Reims 1131, Canon XII. Zweites Lateranisches Concil 1139,
Canon XIV.
2) Concil zu Reims 1148, Canon XII.
3) Die Verbote fi-uchteten wenig genug. 1287 musste sogar auf dem Concil
zu Würzburg (Can. IV) den Geistlichen bei Strafe des Bannes die Theilnahme an
Turnieren untersagt Werden.
4) 1194: Eodem tempore Rex Richardus in Angliam transiens statuit per loea
certa torneamenta. fieri, hac fortassis inductus ratione, ut milites regni utriusque