Krönung.
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deren
Kirchen
hörten
bei
diesem
seinen
Einzug
in
Parma
nicht
auf
zu läuten.
Am liebsten führte man dem Ankömmling noch ein seltenes Schau-
spiel vor. Wie die Kölner ein von Pferden gezogenes Schiff mit Musi-
kanten der Kaiserin Isabella entgegenschickten, ist schon oben S. 483
geschildert worden. Als Graf Richard von Poitiers, der Bruder Hein-
richs III. von England und Schwager Kaiser Friedrichs II., 1241 bei
seiner Rückkehr vom Kreuzzuge nach Cremona kommt, wird er auf
Befehl des Kaisers festlich empfangen; die Bürger der Stadt führen
ihm den Elephanten des Kaisers entgegen; auf dem Rücken des Thieres
ist ein Castell aufgebaut, in dem Spielleute sitzen (Matth. Paris).
So wurde auch das neuvermählte Herrscherpaar geehrt. Sobald
es in sein Schloss eingezogen ist, bringen die Ritter und Bürger alle
ihnen Geschenke dar, deren grossmüthige Erwiederung allerdings er-
wartet wurde 1).
Verheirathen konnte sich ein junger Mann schon ziemlich jung;
war er nur vierzehn Jahre alt, so bedurfte er selbst nicht mehr der
Einwilligung seines Vaters, konnte selbst gegen dessen Wunsch ein
Weib sich nehmen (Schwabensp. ed. Wackernagel, 48). Nach franzö-
sischem Gesetze trat der Vater dem zum Ritter geschlagenen, verhei-
ratheten Sohne ein Drittel des eigenen und des mütterlichen Grund-
besitzes, aber nicht des von der Mutter mitgebrachten Baarvermögens
ab (Establissements de Saint Louis, livre I, chap. 19).
Heirathete ein Fürstensohn, so trat ihm in der Regel sein Vater
die Herrschaft ab, wenigstens in unsren Romanen kommt dieser Zug
sehr häulig vor. Die Eltern zogen sich dann in ein Kloster zurück,
um ihre letzten Lebensjahre in beschaulicher Ruhe und mit frommen
Hebungen hinzubringen 2). Oder eine Thronerbin hatte sich mit einem
tapferen Helden vermählt und musste ihn nun als Landesherrn öffent-
lich anerkennen lassen; in jedem Falle war es nöthig, dass das Paar
sich krönen liess.
Ziemlich formlos ist die von den deutschen Dichtern beschrie-
bene Krönungscärimonie: die Herrin des Landes setzt ihrem Gemahl
einfach die Krone auf und giebt ihm als Symbol der Herrschergewalt
das Scepter in die Hand 3).
1) S. Erec 2378 ff. (2383 ist übrigens für Jarochet" brachet zu lesen).
2) z. B. Wilh. von Wenden 7865 ff.
3) Wigal. p. 241, 9: Frowe Larie sazte im dö (in der Kirche) Üf sin houbet,
schöne Die guldinen kröne Und bevalch in sine haut Ir lip, ir liute unde ir 13,111;