Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

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VII. 
Bitte 
Pfaü? 
Minnehöfe 
die erhoffte Belohnung; Flore lässt sich in einem mit Blumen gefüll- 
ten Kerbe in das Gefängniss der Blanscheflor tragen, ohne Mühe war 
ein Stelldichein nicht zu erlangen. Eine wichtige Person war der 
Wächter der Burg; dieser musste zunächst gewonnen werden. Aber wie 
soll man sich auf diesen Mann verlassen, der seinen Herrn aufs Gröb- 
lichste hintcrgeht? Wird er nicht auch den Liebhaber verrathen ? (Her 
Steinmar V; HMS. II, 156). Der Burggraf von Lüenz besticht ihn durch 
Vermittelung einer Jungfrau seiner Geliebten und wird von ihm des Abends 
eingelassen (l; HMS. l, 211). Aber es kam auch darauf an, rechtzeitig 
aus der Burg wieder herauszukornnlen und, ehe der Tag graute, sich still 
davon zu schleichen. Und da War es wieder der Thurmwächter, der 
das Liebespaar benachrichtigte, wann es Zeit zum Scheiden war. Diese 
Wächterlieder (tagewise, tageliet) sind von den Dichtern häufig ge- 
sungen worden; sie schildern den Schmerz der Liebenden, sich so früh 
schon trennen zu müssen. 
Muth und Ausdauer gehörte allerdings dazu, 
Abenteuer nicht ein schmähliches Ende nehmen. 
sollte ein solches 
Die Ritter wissen 
sich auch immerhin leidlich aus den Verlegenheiten zu befreien, wäh- 
rend die verliebten Pfaffen meist, sobald sie ertappt werden, eine recht 
komische Rolle spielen. Und doch zog manche Dame einen Pfaflfen 
dem Ritter vor, gewährte ihm lieber ihre Gunst, denn einmal war der 
Pfaffe verschwiegen, schon um seiner selbst Willen, während ein Ritter 
gern, zumal in der Weinlaune, sich seiner Erfolge rühmte (s. S. 340, 
Anm. 1); dann bringt jener Geschenke und dieser will solche haben. 
hlan hat diese Fragen oft poetisch behandelt, aber meist fällt das Endur- 
theil zu Gunsten der Geistlichen aus1). Wie ich schon am Anfange dieses 
Abschnittes erwähnte, liebte man es überhaupt, über das Wesen der 
Liebe zu grübeln; der Roman de la Rose bietet ein vortrelfliches Bei- 
spiel dieser pedantischen Neigung zu scholastischer Betrachtung der 
Liebe. Auch die Pflichten und Rechte der Liebenden wurden geradezu 
codilicirt; des Capellans Andreas Buch ,de arte amatoria") enthält eine 
Menge solcher Gesetze. Man muss sich jedoch wohl hüten, diese 
Sachen ernst zu nehmen; es sind poetische Erfindungen, zum Ver- 
gnügen der Zeitgenossen erdacht; von wirklich organisirten Liebes- 
höfen und von Verhandlungen, die thatsächlich stattgefunden haben, 
kann gar nicht die Rede sein. Die Sache ist übrigens längst abge- 
1) Das Liebesconcil (zu Remirenlont) hgg. v. Georg Wnitz in der Ztschr. f. 
deutsches Altth. VII, 160 ff.  De Florance et de Blancheüor (Barbazan et Mäon. 
Fabl. IV, 354 HZ). 
2) Andreae Capellani Regii Erotica sive Amatoriaf Trenloniae MDCXIV.
	        
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