Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

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Tanz. 
WVeib, die zuerst singt und den Tanz anführt, die Schelle des Teu- 
fels an den Hals gebunden.   Denn der Reigen ist ein Kreis, dessen 
Mittelpunkt der Teufel ist, und alle wenden sich zur Linken, weil alle 
dem ewigen Tode zustreben. Wenn aber einiFuss den anderen an- 
stösst oder die Hand des Weibes durch die des Mannes berührt wird, 
dann entzündet sich das Feuer des Teufels." 1) Und die Geistlichen 
wissen viele Beispiele anzuführen, dass Tänzer und Tänzerinnen VOn 
den Strafen Gottes getroffen worden sind. 
Dass natürlich das Eifern der Prediger nichts fruc-htete, liegt auf 
der Hand. Sie haben Jahrhunderte hindurch den Tanz verdammt 
und doch wohl kaum jemals einen wirklich Tanzlustigen bekehrt. 
Den Bauerntanz können wir uns vielleicht ähnlich vorstellen, wie 
Albrecht Dürer ihn in dem köstlichen Blatte (B. 90), wie ihn Hans 
Sebaldus Beham in schönen Kupferstichen (B. 166-177, 178-185. 
194) uns vorgeführt hat. Wir werden da wahrscheinlich nur das Co- 
stüm uns anders zu denken haben, die übermüthige etwas tölpelhafte 
Lust haben die genannten Künstler ganz vortrefflich wiedergegeben. 
Den Tanz der Vor- 
oy. m  c   nehmen werden wir 
   ä in den Darstellungen 
_ .1 J  l - der Geschlechter- 
 Q,  tanze und ähnlicher 
 "K"  5 V  Lustbarkeiten wie- 
   dererkennen. Aus un- 
49:11?    k  serer Zeit selbst sind 
 Jr  K  uns nur wenige Ab- 
 XWÄNIQX    bildungen erhalten. 
  j {  Viollet-Le-Duc theilt 
 ß I ß im     li  (um. de YArch. VIII, 
Ä  h ,  l  i:  125) das Relief eines 
 I.   ärßvire"   V Capitells aus Saint- 
iz   w c  l.  Sernin zu Toulouse 
SÄTÄÄTISZ,bk,dafffEaiiiihiällllliliiilefj ÄZÜÜÄEÄÄZÜITI (Zweite Hälfte des 12 
Handschrift. (Nach H. Weise, Costümkunde.) Jahrhunderts) t, 
welches den Tanz der 
Tochter der Herodias vorstellt. Das Mädchen hält in einer Hand eine 
Glocke und ist im Vorschreiten begriiieen, die Fussspitzen hat sie eigen- 
thümlich gewendet, so dass sie sich beinahe berühren. Diese merkwür- 
Bourbon, Anm. 
1) Etienne de 
zu S. 
162.
	        
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