Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

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Räub er. 
mordeten sie ihn sofort ohne jedes Erbarmen, so dass nur Wenige 
sich getrauten, aus Furcht vor ihnen, Nachts auf die Gassen zu gehen. 
So geschah es, dass drei Jahre früher Söhne und Angehörige adliger 
Londoner Bürger, des Gewinnes wegen, des Nachts sich versammelten, 
auf das steinerne Haus eines reichen Bürgers einstürinten, mit eisernen 
Brechstangen, die sie bei sich hatten, einbrachen und durch das Loch, 
das sie gemacht, hinein drangen. Aber der Hausherr, gegen ihre 
Ankunft gerüstet, legte seinen Panzer an und hatte bei sich mehrere 
edle und brave, gepanzerte Diener, und hielt sich mit ihnen in einem 
Winkel des Hauses versteckt. Als er aber sah, dass einer von jenen 
Räubern, Namens Andreas Buquinte, der den anderen mit brennender 
Fackel voranging, einen Topf mit glühenden Kohlen hervorzog und 
die Wachslichte, die er in der Hand trug, eilends anzünden wollte, 
da stürzte er behend auf ihn los. Wie das besagter Richard (I) Bu- 
quinte bemerkte, zog er sein Messer und stiess nach dem Hausherrn; 
aber er verwundete ihn nicht, da der Panzer den Stoss aufling. Der 
aber selbst drang geschwind mit gezücktem Schwerte auf ihn ein 
und hieb dem besagten Richard Buquinte die rechte Hand ab, rief 
mit lauter Stimme „Diebe, Diebe", und als sie diesen Ruf hörten, 
flohen Alle, mit Ausnahme dessen, der die Hand verloren hatte; den 
behielt der Hausherr zurück. Und als es Morgen geworden war, über- 
lieferte er ihn an Richard von Luci, der Gerechtigkeit des Königs, 
und der kerkerte ihn ein. Und jener Dieb verrieth, als ihm das Leben 
zugesichert, sowie versprochen war, dass er nicht verstümmelt werden 
sollte, seine Genossen, von denen die Meisten gefangen wurden, Viele 
aber entliehen. Unter den übrigen Gefangenen war auch ein sehr 
vornehmer und reicher Londoner Bürger, Namens Johannes Senex. Und 
als dieser sich mit der Wasserprobe nicht von der Anklage reinigen 
konnte, versprach er dem Könige für sein Leben 500 Mark Silber (circa 
20000 Reichsmark). Aber weil er durch die Wasserprobe zu Grunde 
gerichtet worden war, wollte der König jenes Geld nicht annehmen, 
sondern befahl, dass er gerichtet werde, und er wurde aufgehängt. 
So war es also rathsam, nicht ohne eine stärkere Bedeckung Be- 
waifneter zu reisen. Man nahm seine reisigen Knechte und Diener mit, 
und packte _ein, was auf der Reise die Bequemlichkeit mehren konnte, 
Betten 1), Mundvorräthe u. s. w. 
1) La comtesse de Ponthieu (Nouv. frang. p. 171); Petit demoura que me sire 
Thiebaus et Sa, feme se levärent et skzparelliärent et se mirent 511m voie. Li chmn- 
brelcns toursa 101- lit et n" estoit mie jours nmis molb biol fzuisoit.
	        
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