Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

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Frühlingslust. 
Jagd. 
die jungen Mädchen durchstreifen den Wald und pflücken Blumen, 
winden Kränze 1), suchen heilkräftige Kräuter, und wenn die Jäger 
dann beutebeladen zu den Zelten heimkehren, so wird im Freien oder 
in den Zelten getafelt und dann mit Gesellschaftsspielen der Rest des 
Tages hingehracht. Zumal die französischen Gedichte schildern uns 
häufig solche Vergnügungs-Partien; die Helden der Romane treffen 
mitten im Walde auf Zelte; Jungfrauen empfangen sie, und während 
die Gemahle und Beschützer der Damen der Jagd nachgehen, kommt 
mancher ihnen ins Gehege und macht ihnen ihre Damen, freilich oft 
auch mit Gewalt, abspänstig. 
Die Jagd gilt damals noch mehr denn heute als ein Vergnügen für 
Fürsten und Herren. Es ist aber nicht allein die Lust am Erlegen 
des Wildes, welche die Herren anzieht, die Gefahren, dem Eber oder 
dem Bären oder gar dem grimmen Wisentstier mit so unvollkommenen 
Waffen gegenüberzutreten, der Reiz des Abenteuerlichen, die Gelegen- 
heit, Kraft und Gewandtheit, Muth und Unerschrockenheit zu bewäh- 
ren, es sind auch rein praktische Gründe, welche das Weidwerk da- 
mals noch in viel höherem Grade berechtigt erscheinen liessen. Einmal 
handelte es sich darum, die gefährlichen Raubthiere, welche die Wälder 
unsicher machten, zu erlegen, die Bären, Wölfe, Luchse und andere 
schädlichen Bestien nach Kräften zu vertilgen, dann aber auch Vor- 
rath an frischem Fleische in die Küche zu liefern. Das Fleisch der 
Hausthiere war wenig beliebt und wurde von den Vornehmen selten 
genossen; da man die Zahl des Viehes, welches überwintert werden 
sollte, möglichst beschränkte, im Herbste alles irgend entbehrliche 
schlachtete, das Fleisch einsalzte oder räucherte, so wären im 
Winter die Herren auf Salzfleisch oder Rauchlieisch angewiesen ge- 
wesen, wenn nicht der Wildreichthum ihrer Wälder ihnen jederzeit 
eine ergiebige Jagd garantirt hätte. S0 ist es nicht bloss, wie wir 
heute sagen, eine noble Passion, welche die Fürsten veranlasste, durch 
strenge Gesetze gegen Wilddieberei ihre Wälder zu schützen 2), ihre 
Forsten und Bannwälder sich zu halten, sondern es ist für sie geradezu 
eine Nothwendigkeit, sich dagegen zu wehren, dass nicht unbefugte 
1) Percev. 41162: Si virent venir une route De damoiseles jusquä quatre Ki 
furent aläes esbzbtre Pur les präs quellir les üoretes Prinles, roses et violetes, Dont 
eles capiaus fais avoient. 
2) In den Assisae de Foresta Heinrichs II. von England. vom Jahre 1184 
(Bened. Petroburgens. ed. W. Stubbs I, 323) heisst es: si quis ei u modo forisfe- 
cerit et ratione convietus fuerit, plenam vult de eo justitialn fieri, qualis fuit facta 
ten1p0re Heinrici avi sui, ut amittat oculos et testicmllos.
	        
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