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Frühlingslust.
Jagd.
die jungen Mädchen durchstreifen den Wald und pflücken Blumen,
winden Kränze 1), suchen heilkräftige Kräuter, und wenn die Jäger
dann beutebeladen zu den Zelten heimkehren, so wird im Freien oder
in den Zelten getafelt und dann mit Gesellschaftsspielen der Rest des
Tages hingehracht. Zumal die französischen Gedichte schildern uns
häufig solche Vergnügungs-Partien; die Helden der Romane treffen
mitten im Walde auf Zelte; Jungfrauen empfangen sie, und während
die Gemahle und Beschützer der Damen der Jagd nachgehen, kommt
mancher ihnen ins Gehege und macht ihnen ihre Damen, freilich oft
auch mit Gewalt, abspänstig.
Die Jagd gilt damals noch mehr denn heute als ein Vergnügen für
Fürsten und Herren. Es ist aber nicht allein die Lust am Erlegen
des Wildes, welche die Herren anzieht, die Gefahren, dem Eber oder
dem Bären oder gar dem grimmen Wisentstier mit so unvollkommenen
Waffen gegenüberzutreten, der Reiz des Abenteuerlichen, die Gelegen-
heit, Kraft und Gewandtheit, Muth und Unerschrockenheit zu bewäh-
ren, es sind auch rein praktische Gründe, welche das Weidwerk da-
mals noch in viel höherem Grade berechtigt erscheinen liessen. Einmal
handelte es sich darum, die gefährlichen Raubthiere, welche die Wälder
unsicher machten, zu erlegen, die Bären, Wölfe, Luchse und andere
schädlichen Bestien nach Kräften zu vertilgen, dann aber auch Vor-
rath an frischem Fleische in die Küche zu liefern. Das Fleisch der
Hausthiere war wenig beliebt und wurde von den Vornehmen selten
genossen; da man die Zahl des Viehes, welches überwintert werden
sollte, möglichst beschränkte, im Herbste alles irgend entbehrliche
schlachtete, das Fleisch einsalzte oder räucherte, so wären im
Winter die Herren auf Salzfleisch oder Rauchlieisch angewiesen ge-
wesen, wenn nicht der Wildreichthum ihrer Wälder ihnen jederzeit
eine ergiebige Jagd garantirt hätte. S0 ist es nicht bloss, wie wir
heute sagen, eine noble Passion, welche die Fürsten veranlasste, durch
strenge Gesetze gegen Wilddieberei ihre Wälder zu schützen 2), ihre
Forsten und Bannwälder sich zu halten, sondern es ist für sie geradezu
eine Nothwendigkeit, sich dagegen zu wehren, dass nicht unbefugte
1) Percev. 41162: Si virent venir une route De damoiseles jusquä quatre Ki
furent aläes esbzbtre Pur les präs quellir les üoretes Prinles, roses et violetes, Dont
eles capiaus fais avoient.
2) In den Assisae de Foresta Heinrichs II. von England. vom Jahre 1184
(Bened. Petroburgens. ed. W. Stubbs I, 323) heisst es: si quis ei u modo forisfe-
cerit et ratione convietus fuerit, plenam vult de eo justitialn fieri, qualis fuit facta
ten1p0re Heinrici avi sui, ut amittat oculos et testicmllos.