Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

336 
Anstandsregeln. 
zu schnell zu essen, dem Genossen nichts fortzunehmen 1), sondern für 
sich zu essen, dazu wird besonders ermahnt; auch soll man, Wenn der 
Nachbar rechts sitzt, mit der linken Hand essen. Es ist unschicklich 
mit beiden Händen zu essen, mit Anderen zugleich in die Schüssel zu 
langen. Wenn das Waschwasser herumgereicht wird, sollen die 
Knechte und die Jungherren abseits gehen und sich anderswo die 
Hände Waschen. Thomassinfs Ermahnungen sind gewiss nicht übel, 
und gar zu schlimme Unarten rügt er ja auch nicht. Das thut aber 
„des Tanhausers Hofzucht" und noch mehr die „Wiener Tischzuchtf"). 
Es mag ja angemessen gewesen sein, den Leuten einzuschärfen, ihre 
Hände recht sauber zu halten, vor allem die Nägel kurz zu beschnei- 
den, damit sie beim Zulangen in die gemeinsame Schüssel nicht ihren 
Essgenossen das Mahl verekelten. Dass man sie aber ermahnen muss, 
nicht mit blosser Hand die Kehle zu jucken, sondern lieber einen 
Gewandzipfel zu nehmen, während des Essens nicht die Nase zu säu- 
bern, sich an den Augen oder in den Ohren zu schaffen zu machen, 
das wirft gerade kein gutes Licht auf die Erziehung der damaligen 
Edelleute. Wenn ihnen aber gar gesagt werden muss, es schicke sich 
nicht, dass sie bei Tische sich in die blosse Hand schneuzenil) oder 
das Tischtuch zu diesem Zwecke benutzen 4), so können wir uns eine 
solche Hofgesellschaft doch nur als aus ziemlich gemischten Elementen 
zusammengesetzt denken. Jedenfalls waren die Leute (setzen wir einmal 
voraus: die Landedelleute, die ja auch gelegentlich zur Tafel gezogen 
wurden) an so bäurische Sitten gewöhnt, mit blosser Hand ins Salz- 
fass zu greifen, ihres Nachbarn Löffel zu brauchen, das Brotstück, mit 
dem sie die Schüssel austunken, abzubeissen und wieder zu brauchen, 
aus der Schüssel direct zu schlürfen oder mit dem Finger sie auszu- 
wischen, sich auf den Tisch aufzustützen, dabei zu schnaufen, zu 
1) Im Chastiement des Daines (5015,; a. a. O. 200) legt Robert de Blois den 
Damen ans Herz: „Wenn ihr mit einem andren gemeinsam esst, so schiebt ihm 
die besten Bissen zu; sucht euch nicht die besten und grössten Stücke für euch 
aus, das ist nicht anständig. Und man sagt, (lass bei Gierigkeit man keinen guten 
Bissen essen kann; denn er ist entweder zu gross oder zu heiss. An dem zu grossen 
kann man ersticken, und an dem zu heissen sich verbrennen." 
2) Beide herausgegeben von M. Haupt in der Ztschr. f. deutsch. Altth. VI, 
488. VII, 174. 
3) Tanh. Hofzucht 129: Swer 0b dem tisehe sniuzet sich, Ob er ez ribet in die 
hant, Der ist ein gouch, versihe ich mich. 
4) Chastieinent des Dzunes 519 (Meon, Fabl. II, 200): Gardez que voz iex 
n'essuez A cele foiz que vous bevez, A 1a. nape, ne vostre nez, Quar blasmäe mouh; 
en serez.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.