Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

der 
Anzahl 
Gänge. 
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Karls des Grossen „a la loi des Francois" (p. 313, 32) bewirthen will. 
Jedem Gast soll ein Pfau in Pfeffer vorgesetzt werden, für je zwei 
ein Schwan. Der Herzog Nainion erhält das grosse Trinkschiff, die 
andern Ritter andre Becher und Schiffe, und bei jedem Gerichte, das 
aufgetragen wird, sollen die Becher mit einem anderen Getränke 
gefüllt werden 1). Sieben bis acht Gange konnten an einer Festmahl- 
zeit wohl vorkommen 2). Ja bei den freigebigen Slaven wurde dem 
Gaste noch viel mehr zugemuthet. Helmold berichtet über die da- 
mals schon bekannte Gastlichkeit dieses Volkes (Chon. Slav. l. l, 
cap. 82): „Nacl1 Beendigung des Gottesdienstes bat uns Pribizlaus, 
dass wir in sein Haus, welches etwas von dem Orte (Altenburg) ent- 
fernt lag, einkehren möchten. Und er empüng uns mit grosser Fröh- 
lichkeit und bereitete uns eine köstliche Mahlzeit. Zwanzig Gerichte 
waren auf dem Tische vor uns aufgestellt. Hier habe ich durch die 
Erfahrung kennen gelernt, was ich früher nur vom Hörensagen Wusste, 
dass kein Volk in der Anmuth der Gastfreundlichkeit die Slaven über- 
trifft. Wenn sie Gäste aufnehmen, sind sie alle sammt und sonders 
vergnügt, so dass man erst gar nicht um Gastfreundschaft zu bitten 
nöthig hat. Was sie durch den Ackerbau, bei der Fischerei oder 
der Jagd gewinnen, das wird alles ihrer Freigebigkeit geopfert, denn 
sie rühmen sich, dass einer je freigebiger, desto mächtiger sei, und 
diese Sticht, sich zu zeigen, veranlasst viele von ihnen zu Diebereien 
und Raubanfällen. Aber diese Sünden gelten bei ihnen wenigstens 
für lässlich; sie werden mit dem Vorwande der Gastlichkeit entschuldigt. 
Nach der Slaven Rechtsanschauung muss man, was man in der Nacht 
gestohlen hat, am Morgen mit den Gästen durchbringen. Wenn aber 
einer, was sehr selten vorkommt, dabei ertappt wird, dass er einen 
Fremden abgewiesen, ihn nicht gastlich aufgenommen hat (hospicio 
removisse), so gilt es für erlaubt, sein Haus und Hab und Gut nie- 
derzularennen; und in diesem Punkte sind alle einer Ansicht, dass der 
1) Ren. de Mont. 312, 33: Je vos comant mult bien, gardes n'i oblies, Que il 
n'a,it chevalier läb 6168118 im (liSnBr Des mesages Karlon qui ci sunt assemblä, Ki 
n'ait -j- grant paon devant lui empevrä, Et  et -ij- -j- cisne richement conräö, 
Et grans gastiaus im broie et simmles buletes; p. 313, 1: Devant le duc Naimon 
me metes 1a graut nef Que jou conquis ä Rome wzeleebone citä; E1 tient bien  
sestier de bon vin mesurä; 7: Chascuns des chevaliers ait ou hanap ou nef De 
Puevre Salemon; caiens en am ases. Seigmor, ä, chascun mes qukus tables porteres 
Si enlples les hanas, les coupes et les nes L'une fois de 01er vin et l'autre de 01m, 
La. tierce de bougleraste, 1a quarte d'ysope. 
2) Aye (PAvignon p. 118: Cel jor furent servi de -vij- mes ou de -vii_j.
	        
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