Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

XIV 
Vorrede. 
meine Vorgänger glaube ich den Vorrath derselben nicht unbedeutend 
gemehrt zu haben. Wie viele neue Denkmäler sind, seit Büsching, 
selbst seit Weinhold schrieb, ans Licht gezogen, veröffentlicht worden, 
und jedes derselben hat mehr oder weniger mein Material bereichert; 
welche neuen trefflichen Hülfsmittel stehen uns heute zu Gebote! Ich 
nenne nur das Mittelhochdeutsche Wörterbuch von Benecke-Müller- 
Zarncke, dem ich gar viel verdanke, das mich oft auf übersehene 
Belegstellen aufmerksam gemacht hat. Besässen wir ein ähnliches 
Werk über die französische Sprache des Mittelalters, mir wäre die 
Arbeit um vieles erleichtert worden. Könnten wir Wenigstens sagen, 
dass alle Werke der deutschen, der französischen Literatur schon 
in Ausgaben vorliegen, dass es möglich ist, den ganzen Vorrath 
wirklich zu übersehen und auszubeuten! Aber leider ist dies  nicht 
der Fall, und doch kann man nicht wissen, ob nicht gerade diese 
noch nicht publicirten Werke, ihr poetischer Werth sei welcher er 
Wolle, manche Dunkelheit aufzuhellen, unser Wissen gerade auf dem 
Gebiete der Sittengeschichte bedeutend zu mehren im Stande sind. 
Auf den unbestimmten Zeitpunkt, wo dieser Wunsch in Erfüllung 
geht, zu warten, erschien mir doch gewagt; jedenfalls ist uns die 
Mehrzahl der Quellen zugänglich, und wenn die neuen Publicationen 
in der That Neues bringen, nun dann wird ein späterer Bearbeiter des 
Stoffes wenigstens die Wege einigermassen geebnet finden, um ein 
besseres Werk an die Stelle meiner Arbeit zu setzen. Hugo von 
Trimberg 
klagt 
allerdings 
(Renner 
17060): 
,Ich han vernomen und ist mir leit, 
daz werltlich böse kündikeit 
S0 gar swinde m1 widerleit 
Einveltiger lere gerehtikeit, 
Daz die die hohe meister waren 
Vor drizzich oder vierzich jaren 
Bi dirre Werlde niht entöhten, 
Ob sie nu lebten und möhten 
Ir kunst fürbringenf 
Aber eine so beschränkte Auffassung wird 
jetzt wohl hoffentlich Keiner 
mehr 
theilen. 
Breslau, 
Ende 
Juli 
1879.
	        
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