Volltext: Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger (Bd. 1)

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Ritterschlag. 
Geschicklichkeit dann nach der Weihe durch ein Kampfspiel an der 
Quintaine 1). 
Die Ritterweihe des Königs Wilhelm von Holland erfolgte am 
3. October 1247 zum Theil nach französischem Caerimoniell. "Nachdem 
alles in der Kirche (dem Dome) zu Köln vorbereitet war, nach der 
feierlichen Messe, wurde besagter Knappe Wilhelm vor den Cardinal 
durch den König von Böhmen geführt, der folgendermassen sprach: 
„ Eurer Hochwürden, gnädigerVater, stellen wir diesen erlesenen Schild- 
knappen vor mit der demüthigen Bitte, dass Eure Viiterlichkeit sein Ge- 
löbniss empfange, damit er würdig in unsere Rittergesellschaft aufge- 
nommen zu werden vermöge." Der Herr Cardinal aber, der in Fest- 
kleidern der Feier beiwohnte, sprach zu dem Knappen, anknüpfend an 
die Bedeutung des Wortes Ritter: „Es ziemt sich, dass Jeder, der Ritter- 
schaft treiben will, hochgemuth (magnanimrxm), zinständigüngenuum), 
freigebig (largefluum), tadellos (egregium) und ehrenfest (strenuum) sei: 
hochgemuth im Unglück, anständig gegen seine Blutsverwandten, frei- 
gebig in aller Ehrbarkeit, tadellos in höiischem Geiste (egr. in curialitate) 
und ehrenfest in männlicher Tüchtigkeit. Ehe du jedoch dein Ge- 
lübde ablegst, höre mit reiflicher Ueberlegung erst die Regeln an 2). 
Das aber ist die Regel des Ritterthumes: znvörderst mit frommer Samm- 
lung täglich die Messe hören, für den katholischen Glauben kühn das 
Leben wagen, die heilige Kirche mit ihren Dienern von allen Quäl- 
geistern (grassatoribus) befreien, Witwen, Kinder und Waisen in ihrer 
Noth beschützen, ungerechte Kriege vermeiden, unlaillige Dienste ver- 
weigern, für die Befreiung eines jeden Unschuldigen den Zweikampf 
annehmen, Turniere allein der kriegerischen Uebung wegen besuchen, 
dem römischen Kaiser oder dessen Stellvertreter (patricio) in zeitlichen 
Dingen ehrfurchtsvoll gehorchen, den Staat unverletzt in seiner Kraft 
lassen, die Lehnsgüter des Königreichs oder Kaiserreichs nicht entfremden 
und unsträflich vor Gott und den Menschen in dieser Welt leben. 
Wenn du diese Gesetze der Ritter-Regel demüthig befolgst, fleissig nach 
bestem Wissen und Können erfüllst, so wisse, (lass du zeitliche Ehre 
1) Guill. (FOrenge V, 7687 ff.  Knrhneinet 5-1, 50: Up eynen nmendzug S0 
dede Galad-fers up syme houc Plyne quenti11e machen mit loue, Daer up soulde 
Karlle stechen, Syn sper enzwey brechen. Als hey den (hthedde gesaen, S0 Were 
hey ritter sunder wuen.  Nach der Umgürtung mit dem Schwerte 56, 53:  
hey der (Juentinen wart gewar Mit den hey da dm- uf stach, Dat sy alle suuer 
dar nedex- lach. Usser der erden voren de stangen, Da de quentine an was ge- 
hangen, Syn sper wer ouch zo stucken. 
2) Vgl. Parz. 170, 15; Durmars 12125. 
	        
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