426
bensbcschreibung des Papstes Stephanus, wo es gegen das Jahr
257 hcisst: "Stephanus natione romanus ex patre J obio eonstituit
sacerdotibus, levitisquc vcsiibus sacratis in usu quoditiano non
uti." Auch der alte Kirchenschriftsteller Amalarius Fortunatusl)
unter-lasst es nicht, auf die eben angezogene Stelle hinzuweisen.
Wie sehr es den liturgischen Schriftstellern des VIII. und IX.
Jahrhunderts noch im Andenken war, dass in den verflossenen
Jahrhunderten die Priester in der Kirche, wie im Privatleben
sich dem Schnitte und der äussern Form nach derselben Ge-
wänder bedienten, dafür liessen sich mehrere Citate beibringen; wir
beschränken uns (larauf, im Vorbeigehen bloss auf einige zu ver-
weisen. Der bekannte Gesehichtschreiber und Münch Walafrid,
mit seinem Beinamen Strabo (gest. 894), macht in seiner liturgi-
schen Schrift T) folgende benierkenswerthe Angabe, die er wahr-
scheinlich einem altern Schriftsteller entlehnt hat: „Die priester-
lichen Gewitnder haben sich nach und nach zu der Form und
Ausstattung entwickelt, die sie gegenwärtig haben. Es wurde
nflmlicll in den ältesten christlichen Zeiten das Mcssopfei- gefeiert
in jenen Gewändern, wie man sie damals allgemein zu tragen
pflegte, ein Gebrauch, den auch heute Einige im Orient beibe-
halten haben; Stephanus aber setzte in der 24. Constitution fest,
dass die Priester und Diakone sich nicht der h. Gewänder im
profanen Gebrauche bedienen sollten, sondern nur allein in der
Kirche."
Auf diesen gemischten Gebrauch der priesterlichen Gewän-
der nimmt auch eine Stelle beim seligen Ivo, Bischof von Chartres,
Bezug, die wir in der Anmerkung wörtlich beigefügt haben. 3)
Ferner findet man in der bekannten „gemma animae" des Hono-
rius eine Stelle, die derselbe, als historisch begründet, einem
frühern Schriftsteller entlehnt zu haben scheint. Derselbe sagt
nämlich in seiner ebengedachten Schrift: „de antiquo Missae ritu"
lib. I. cap. 29: „Apostoli et eorum successores in quotidianis vesti-
bus Missas celebraverunt."
Mit dem Vorhergesagten ist auch gegen das Jahr 742 ein
Beschluss eines deutschen Nationalconcils in Beziehung zu brin-
gen, (las da verordnet: „Presbyteri, vel diaconi non sagis Ilaico-
rum more, sed casulis utantur ritu servoruln dei." Aus dieser
16.
pblaneta
Amalarii Fortun. episc. Trevir. de ecclesiast. oH. lib. II. Cnp.
Walafridi Strab. lib. de rcb. ecclesiast. cap. 24.
Hisjomnibus indumentis superponitur casula, quac alio ngmjno
Cßtur, quae quia communis est vestis, charitatem signiücat.