Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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und Könige in vorchristlicher Zeit tragen konnten. Die hohen- 
priesterlichen Gewänder des Jehovadienstes wurden deswegen 
auch im Alterthume den königlichen Gewändern gleichgeschätzt, 
ja oft denselben unbedingt vorgezogen. 1) Mit dieser grossen 
Kostbarkeit und dem hohen Werthe der „vestes aureae" des 
Hohenpriesters stand auch, wie das Juda Leo ausdrücklich be- 
richtet, die sorgfältige Aufbewahrung derselben, die Werth- 
schätzung und das hohe Ansehen derselben in den Augen der 
Israeliten im Einklange. Dem ebengedachten jüdischen Gelehrten 
zufolge hingen diese Kleider entweder in der Rathskammer an 
vergoldeten Balken oder in einem andern besondern Gemaohe, 
das mit dem Tempel in directer Verbindung stand. 2) Nachdem 
aber durch den Hühenpfießter Hyreanus in der unmittelbaren Nähe 
des Tempels eine stattliche Burg erbaut worden war, die Herodes 
später "Antonia" nannte, so liess der Erbauer zur grössern 
Sicherheit die "vestes aureae" in ein besonderes Gemach dieses 
neuen Palastes übertragen. Hyreanus und seine Nachfolger im 
Hohenpriesterthume haben die goldenen Prachtgewänder in diesem 
Palaste geziemeud aufbewahrt bis zu den Tagen des Herodes. Der 
Letztgenannte, als Ausländer, hielt widerrechtlich und nicht ohne 
Murren des jüdischen Volkes die kostbaren hohenpriesterlichen Ge- 
wänder fortwährend auf der Burg Antonia in strengem Gewahr- 
sam, und liess sie nur verabfolgen für die Zeit, wann der Hohe- 
priester sie im Tempel anlegen musste. Nach dem Tode des 
Herodes traten die Römer den Besitz dieser kostbaren hohen- 
priesterlichen Gewänder an und liessen sie ebenfalls in der Burg 
Antonia unter dem Siegel des Schatzmeisters vorsichtig verwahren. 3) 
Seit dieser Zeit wurden die „vcstes aureae" nicht jedesmal heraus- 
gegeben, wenn der Ilohepriester sieftlr den Tempeldienst verlangte, 
sondern man gestattete ihm bloss Jährlich an den drei höchsten 
Festen und ausserdem noch am Versöhnungsfeste den goldenen 
Ornat und den Traucr-Ornat anzulegen; nachdem vorher in 
Gegenwart des jedesinaligen römischen Landpflegers die Siegel 
bei der Eröffnung besichtigt und bei Verschliessung derselben 
die Siegel Wieder angelegt wurden. Damit in ihrer religiösen 
Beziehung die Juden in steter Abhängigkeit von den Römern 
gehalten werden sollten, damit ferner auch der Pontifex Maximus 
i) Philo Jud. lib. de sacerdotum honoribus. 
2) Maimon. Kele Hammikdasch, cap. VIII. 
3) F1. Joseph. lib. XV., antiquit. cap. 14, lib. 
und lib. VII de bello cap. 15. 
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