Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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drücklich vorschreibt, 1) durften Aaron und seine Nachfolger im 
Priesterthume die heiligen Gewänder anziehen. 2) 
Hinsichtlich der Sauberkeit und Reinheit der Gewänder, so- 
wohl der vier Gewänder des Opferpriesters als auch der acht 
Gewandstücke des Hohenpriesters, sei hier noch nachträglich be- 
merkt, dass dieselben, nach Angabe älterer Rabbiner und jüdi- 
scher Schriftausleger, wenn sie zerrissen waren oder beschmutzt 
wurden, niemals gewaschen und geflickt werden durften, son- 
dern dass sie alsdann in ein besonderes Zimmer abgelegt und 
sofort durch neue aus dem öffentlichen Schatze des Tempels er- 
gänzt wurden. Die abgelegten wurden dann später zu Tempel- 
zwecken verbrannt, indem man Oeldochte daraus herstellte. 
Die vorhin beschriebenen „indumenta legalia" hatten nach 
der alten Gesetzesordnung, die mit der Erscheinung Christi ihre 
Kraft und Bedeutung verloren, bei dem Jehovadienste ein sol- 
ches Ansehen und eine solche Bedeutung, dass, den altern Er- 
klärern der heiligen Schriften zufolge, jede Amtsverrichtung im 
Tempel vor Gott nichtig und eitel gewesen sein würde, wenn der 
Priester, der sie vernahm, mit beschmutzten oder zerrissenen Klei- 
dern aufgewertet, oder wenn er eines der vorgeschriebenen (je- 
wänder anzulegen unterlassen hätte. Eine ungesetzliche Hand- 
lung beging er, die ebenfalls der Sühne bedurfte, wenn er auch 
zwei Unterkleider oder zwei Tuniken oder Gürtel übereinander 
angelegt hätte. Sogar wurde die Amtsverrichtung ungültig, wenn 
er, wie die Talmudisten versichern, unter dem priesterlichen Ge- 
wande ein Pflaster auf einer Wunde getragen habe. 
Wir haben im Vorhergehenden allgemeinere Angaben folgen 
lassen über die grosse Kostbarkeit und Feinheit der "Vegtes 
albae" und über den erstaunlich hohen Preis derselben. Es Sei 
gestattet, am Schlüsse dieser Abhandlung über die heiligen Ge- 
wänder des alten Bundes noch einige allgemeinere Bemerkungen 
hinzuzufügen: über den hohen Wert-h der vorher beschriebenen 
„vestes aureae", über den Ort, die Art und Weise ihrer Aufbe- 
wahrung und die Schicksale, die sie erlitten haben, als unter der 
Herrschaft der Römer "das Scepter von Juda genommen wurde". 
1) Exodus XXVIII, 43, und Ezechiel XLII, 14. 
2) Bekannmlich besteht seit den Tagen des Papstes Stephan auch in der 
Kirche die strenge Vorschrift, dass die priesterlichen Gewänder nicht 
ausserhalb der Kirche getragen werden" dürfen. 
3) R. Rud. Leon. de templo, lib. II, cap. ö, ß. 34, in gloss. er cap. 19 
ä. 152.
	        
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