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einmaligen Gebrauch im Tempeldienste geheiligt werden waren,
so durften dieselben niemals von einem Andern getragen oder zu
andern profanen Zwecken gebraucht werden. Sie wurden des-
wegen sofort nach der Ablegung in eine besondere Gewandkzun-
mer niedergelegt. Damit aber die Menge der alten gebrauchten
und abgelegten Gewänder sich nicht zu sehr anhäufte, wurden
sowohl von den feinen Byssusstofien der „vestes albae", als auch
von den Stoffen der „vestes anreae" Oeldoehte gewunden, die in
den goldenen Lampen im Tempel angezündet und auf diese Weise
durch Verbrennung vor Profanation geschützt wurden. i)
Nach der Angabe des Josephus k) muss der Vorrath an
priesterlichen Kleidungen in der Gewandkammer des Tempels
schon zu Salomon's Zeit bedeutend gewesen sein, denn Salomo
habe im Ganzen tausend Ornatstücke dem Tempel verehrt, die
als „vestes aureae" der Hohepriester allein zu tragen das Recht
hatte. Ferner habe Salomo als Ornate für die „turba sacerdo-
tum", mit Einschluss der gestiekten Gürtel, zehntausend Stücke
der Gewandkarnmer des Tempels überwiesen. Diese priester-
liehen Kleider wurden in späterer Zeit in einer besondern Klei-
derkammer des Tempels in 96 Kasten aufbewahrt. Es hatte
nälnlich jegliche Ordnung der Priester, deren es 24 gab, vier
besondere Kleiderkasten, in welchen die vorhin beschriebenen
vier priesterlichen Kleidungsstücke lagen. Diese Kleider waren
ihrer Form und Gestalt nach ausgewählt und stand auf jedem
Kasten der Name eines jener vier priesterlichen Gewänder, die
darin in Menge geordnet hingen. Die obengedaehte Kleider-
kammer war in verschiedene Gemächer abgetheilt, in welchen die
Priester ihre gewöhnlichen Kleider auszogen und die heiligen
Gewänder anlegten, die sie zum Tempeldienste befähigten. Dieser
Kleiderkammer mit ihren vielen Unterabtheilungen stand ein
Kleidgl-hütgr vor, der mit seinen Untergebenen den Priestern bei
Anlegung der Tempelgeiväinder behülliich War.
Die früher beschriebenen Gewänder wurden, wie wir vorhin ge-
sehen haben, hoch in Ehren gehalten und vor jeder Profanation sorg-
fältig geschützt. Deswegen durfteaueh weder der einfache Priester,
noch der Hohepriester irgend eines der zum Jehovadienste gehö-
renden heiligen Gewänder ausserhalb des Tempels anlegen. Nur
allein im Dienste des Allerhöehsten, wie es das Buch Exodus aus-
1) Lightfootius hor.
lib. I. cap. 9.
3) Elavius JusephllS
heb. ad Job. 7, 2.
Antiq. lib, VIII. cap.
und
2.
Rud.
Leon
de
templi