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des Hohenpriesters, die nach der Ansieht des Flavius Jose-
phus und Anderer, mit der n-rptaroigih" geschmückt, auf Fig. 4
von Taf. VII zur Darstellung gebracht ist. Nach der tropolo-
gischen allegorischen Erklärung älterer Rabbiner bedeutet die
"rpzürotxfczt" an der hohenpriesterlichen Tiare im alten Testa-
ment, d. h. das Vorkommen der dreifachen Reihe der „ca.liculi
hyoscyami" übereinander, das dreifache Amt des kommenden Erlö-
sers, nämlich das prophetische, priesterliche und das königliche. Des-
gleichen würden dann auch durch die drei Kronen an der „mitra. pa-
Pans" die dreifache Würde des Nachfolgers und Stellvertreters Christi
nahe gelegt werden, nämlich die Sendung als Lehrer der Völker,
die Beamtung als Hohepriester und die Würde als König.
Die
„VGSt9S
albae" des Hohenpriesters als Trauergewänder
Gebrauche am Versöhnungstage.
zum
In dem ersten Thßile der vorliegenden Abhandlung haben
wir vier Gewänder näher Zll beschreibgn vgrsuchf, mit W31.
chen, der Vorschrift nach, die gewöhnlichen Opferpriester bei
ihrer Amtsverriehtung im Tempel bekleidet sein mussten. Des-
gleichen sind auch in dem Vorhergegangenen die "Vegtgg auI-eaesc des
Pontifex Maximus ausführlicher erläutert und durch Abbil-
dung nahegelegt worden, mit Welchen der Hohepriester ge-
schmückt seine Amtshandlungen vornehmen musste, wenn er in
das Aller-heiligste eintrat. Einmal aber im Jahre war {es dem
Hohenpriester nicht gestattet, die im Vorhergehenden beschriebe-
nen acht verschiedenen goldenen Gewänder anzulegen, sondern
er erschien dann im Tempel bekleidet mit einem einfachen Ornat,
der ihm aber nur für den einen Tag zustand und den man
„vestes albae" nannte. Worin bestanden nun diese weissen Ge-
wänder, die der Hohepriester an einem Tage des Jahres, nämlich
am Versöhnungsfeste, was auf den zehnten Tag des Monats
Tisri liel, anzulegen hatte? Wir bemerken hier im Allge-
meinen," dass am Versöhnungsfeste der Ilohepriester der Form
und dem Schnitte nach jene vier Gewandstücke trug, die im
Vorhergehenden näher beschrieben werden sind und die auch
der Opferpriester anzulegen das Recht hatte. Es waren das
nämlich die „brachae", die „tuniea", der "balteus" und die nci-
darisr, Diese vier Gewandstücke Waren angefertigt aus dem
feinsten Byssuslcinen, wie dasselbe Material auch bei der Anfer-
tigung derselben vier Gewandstücke der „turha saeerdotum" ge-