Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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schriebenen Ornat zum Abschluss brachte, indem er mit der pfie- 
sterlichen Kopfbinde sich bedeckte, so umlegte auch der Hol1e- 
priester, nachdem er sich mit den sieben im Vorhergehenden 
beschriebenen „vestes aureae" bekleidet hatte, das Haupt mit der 
hohenpriesterlichen Binde, die in Form und Weise eines Turbans 
kunstreich geschlungen wurde. Diese hohepriesterliche „tiara" 
bestand ebenso wie die Kopfbedeckung der niedern Opferpriester 
aus einem schmalen, glänzend weissen Byssusstreifen, der ebenfalls, 
wie die Stodstreifen an dem "pileus" des niedern Priesters, eine 
grösste Länge von 16 Ellen hatte. Da also das Material und 
die Ausdehnung der Kopfbinden sowohl bei der niedern Prie- 
sterklasse als auch bei dem Hohenpriester die gleiche War, so 
wäre hier Nachforschung anzustellen, in wiefern durch seine 
Form und durch die Art und WVeise der Anlegung der "mig- 
baoth" der „turba sacerdotum" sich von dem "mitznephet" des 
Hohenpriesters unterschieden habe. F lavius Josephus, der als 
einer der letzten jüdischen Priester die Herrlichkeiten des Tem- 
pels zu Jerusalem und den grossartigen Reichthum der vorge- 
schriebenen hohenpriesterlichen Gewänder noch gesehen haben 
musste, entwirft uns eine ausführliche Beschreibung der hohen- 
priesterlichen Kopfbedeckung, die Lundius und andern Autoren 
ausschliesslich maassgebend gewesen sind bei der Abbildung und 
Beschreibung der vorchristlichen hohenpriesterlichen Gewänder. Im 
WViderspruch mit der Annahme vieler gelehrten hebräischen Schrift- 
steller führt nämlich der ebengcdachte Verfasser 1) der jüdischen 
Alterthümcr an, der Hohepriester habe sich einer „tiara" bedient 
von der Form, wie auch die übrigen Priester dieselbe zu tragen 
pfiegten, jedoch habe über derselben eine zweite Kopfbedeckung 
hervorgeragt, die zusammengenäht und mit hyazinthfarbiger iVolle 
gestickt gewesen sei. Es scheint, dass diese betreffende Stelle, 
wie das Mehrere annehmen, corrumpirt und vielleicht von 
einer spätern Hand hinzugefügt worden ist; es würde sonst der 
Hohepriester gegen die Vorschrift des Gesetzes nicht nur ein 
genähetes Gewand, sondern auch zu der Kopfbinde, als achtes 
gesetzliches Gewandstück, noch ein neuntes Gewand bei seinen 
Amtsverrichtungen getragen haben, wovon im Exodus und Le- 
Viticus sich nirgendwo die leiseste Andeutung und Vorschrift vor- 
iindet. Wir haben daher auch Anstand genommen, in unserer 
Abbildung auf Tafel VII, Fig, 3 die hohepriesterliche „tiara" als 
Antiq. 
lib. 
111. 
VIII.
	        
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