Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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und gelehrten Muthmaassungen über diesen" dunkeln Gegenstand 
durchblättern und man wird sich überzeugen, dass die heiligen 
Schriften diesen mystischen Annahmen keinen haltbaren Grund 
und Boden bieten. Was nun den Ausdruck nurim" betrifft, so 
dürfte derselbe als gleichbedeutend mit dem Ausdruck „ignes 
luces„ und „thummim" mit "perfectiones" zu setzen sein und 
sollen daher durch diese Ausdrücke nicht nur das hellstrahlendc 
Feuer, sondern auch der hOhe Werth dieser zwölf Steine der 
Tafel des Gerichtes, näher angedeutet werden. Es dürfte nicht 
schwer halten, für das eben beschriebene nrationale iudicii", das 
in der h. Schrift zuweilen "16 urim et thummim", und nach der 
Bezeichnung griechischer Schriftsteller "löyzov" genannt wird, die 
betreffenden Analogieen ausfindig zu machen, die dieses auszeich- 
nende Kleinod des mosaischen Jehovadienstes für die Bildung 
eines ähnlichen Schmuckes unter den liturgischen Gewändern der 
Kirche gehabt habe. Dass in der altern Kirche ein ähnliches Or- 
nament bei den Bischöfen in Gebrauch war, wie eine solche „Tafcl 
des Gerichtes" die Brust des Pontifex Maximus ehemals schmückte, 
lässt sich entnehmen aus den Angaben älterer Liturgiker, unter 
denen wir besonders auf Amalarius Fortunatus, Rhabanus Mau- 
rus, Durandus hinweisen in ihren betreffenden Angaben über 
die „indumenta legalia" und die liturgischen Ornate, wie sie 
damals in der Kirche in Gebrauch waren. So weiset der alte 
Ivo, Bischof von Chartres, 1) in seinem liturgischen Werke an 
einer Stelle, "wo er einen Vergleich zieht zwischen den Gewän- 
dern des alten und des neuen Testamentes, mit deutlichen WVor- 
ten auf ein solches Brustschild hin, indem er sagt: „Novi quoque 
testamenti sacerdotes non omnibus illis utuntur indumentis, quia 
nec duabus tunicis, nec rationali praeter solos Pontifrces." Dass 
in Wirklichkeit noch bis in's XIII. Jahrhundert bei Päpsten und 
einzelnen Bischöfen das "pectorale" als auszeichnendes Kleinod 
in kirchlichem Gebrauche war, beweiset, ausser vielen Anga- 
ben bei altern Schriftstellern, 2) auch das Vorkommen solcher 
kostbaren Agraiien auf altern Wandmalereien romanischen Stils 
und an Sculpturen aus derselben Epoche. So fanden wir, um 
nur ein Beispiel eines Pectoralschildes aufzuweisen, das mit dem 
protctypischen, eben beschriebenen „choschen mischpat" des Ho- 
henpriesters eine vollständig gleiche Form und künstlerische Aus- 
 Ivo Carnotens. Episc. de rebus ecclesiasticis. 
1) Vgl. ad voc. rationale das Betreffende bei Du 
iniim. aevi. 
Gange 
Lex. 
lat. 
mediae 
Et
	        
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