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contexta) und hat es, ihm zufolge, nur einen Einschnitt gehabt
zum Durchlass des Kopfes, der nicht transversal, der Breite nach
den Stoff, sondern der Länge nach, durchschnitten habe. Jarchius
und nach ihm Abarbanel und auch andere Ausleger haben, auf
gewichtige Gründe gestützt, der Annahme Geltung verschafft,
dass das Pallium des Hohenpriesters zu beiden Seiten geschlossen
gewesen sei und nur je eine Oeffnung auf beiden Seiten zum Durch-
lass der Arme gehabt habe. Deswegen nennt auch Abarbanel
dieses Gewandstück das "pallium clausum" und fügt dann weiter
hinzu: sehr wahrscheinlich hatte dasselbe auf beiden Seiten Oeii-
nungen, durch welche der Pontifex Maximus die Arme durch-
lassen konnte. Mit dieser Angabe, die auch uns die wahrschein-
lichere zu sein scheint, stimmt auch der Schluss der oben ange-
gebenen Beschreibung des Pallium bei Flavius Josephus überein,
WO 81' Sagt? sset apertum est quo manus excruntur". Diese Oeff-
nung war also an beiden Seiten an der Stelle, wo unterhalb der
Schulter die Hände durchgelassen werden mussten. Da, wie wir
schon früher gesehen haben, an den Mosaischen Gewändern kei-
nerlei Naht angebracht werden durfte, sondern alle insgesammt
„vestes inconsutiles" sein mussten, so musste also der Webestuhl
eine solche Einrichtung haben, dass das Pallium von oben nach
unten her ohne Naht gewebt werden konnte. und zwar so, dass
bloss unter den Schulterstücken eine grössere OeHnung der Länge
nach zum Durchlassen der Arme durch die Kunst des Webers
eingewirkt war. Nach unten hin war dann das faltenreiche
"meil" ohne Oeffnung zugewebt und waren um den untern
Rand jene Fransen, "Iimbriae", angebracht, die wir gleich
näher beschreiben werden. Das Pallium, dessen Gestalt wir auf
Tafel I, 5 und auf Taf. III im Bilde näher veranschaulicht ha-
ben, unterscheidet sich als faltenreiches Obergewand von dem
darunter befindlichen Lcibrock dadurch, dass der letztere enger
anlag und bis zu dem Knöchel des Fusses herunterwallte. Das
hohepriesterliche „meil" war aber nicht so lang, indem es nur
bis zur Mitte des Schienbeins herunterreichte und so noch den
untcrn Theil der "tunica" und die zwei ausmündemlen Streifen
des "balteus" zum Vorschein treten liess. (Vgl. die betreffende
Abbildung auf Taf. III.) Ferner hatte auch das Pallium des
Hohenpriesterg, wie oben angedeutet wurde, keine Aermel, wie
das bei der Tunik der Fall war, sondern es befanden sich statt
der Acrmel an dieser Stelle Oeffnungen zum Durchlass der Arme.
NVie überhaupt das Pallium in der ebengedachten Form als ein
Ganzes mit seinen verschiedenen Oeffnungen von dem Weber
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