Volltext: Geschichte der liturgischen Gewänder des Mittelalters oder Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ornate und Paramente in Rücksicht auf Stoff, Gewebe, Farbe, Zeichnung, Schnitt und rituelle Bedeutung nachgewiesen und durch zahlreiche Abbildungen erläutert (Bd. 1)

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unserer Ansicht nach, der Gürtel doppelt zusammengeschlagen 
werden, ehe die Umgürtung vorgenommen wurde, damit die bei- 
den untern Enden bis zum Knöchel herunterreichen und nicht 
nachgeschleppt werden sollten. Barselonius und andere jüdische 
Gelehrte geben an, dass das priesterliche Cingulum vielfach „mul- 
toties" um den Körper gelegt wurde, was nicht bei den Binden 
vorgenommen zu werden pflegte, die zu seiner Zeit in Gebrauch 
waren. 1) Eine genaue Vermessung, die wir zu diesem Behufe 
mit einer 32 "ulnae" langen Schnur angestellt haben, ergab, dass 
der alt-testamentarische Gürtel, bei seiner grossen Länge, Wenig- 
stens vierzehnmal und, wenn er doppelt genommen wurde, also 
siebenmal um den Oberkörper geschlungen werden musste, damit 
die beiden untern- Enden des Gürtels bis zu den Knöcheln reichlich 
herunterfallen, und damit desgleichen auch die beiden Schlingen, 
die durch den Knoten bei der Zusammenschnürung-auf der Brust 
sich bildeten, einen zierlichen und reichen Faltenwurf abgeben 
konnten. 
Die Umgürtung der Tunik vermittels des Cingulums wurde 
vom Priester nicht unmittelbar unter den Armen vorgenommen, 
sondern mitten um die Brust, nicht zu nahe den Lenden, damit, 
wie es im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben war, die Priester 
sich nicht gürten sollten „im Schweiss", d. h. an jenen Stellen 
des Körpers, die am meisten ausdünsten, unter den Armen und 
unter den Lenden; die Umgürtung sollte also da geschehen, WO 
unmittelbar unter der_Brust sich die Rippen befinden. 
Was nun den Gebrauch dieses eben beschriebenen Gürtels 
betrifft, so diente derselbe ausserdem, dass er als auszeichnendes 
priesterliches Gewand auf Befehl des Herrn vorgeschrieben war, 
auch noch dazu, wie bereits oben bemerkt wurde, um bei den ge- 
wöhnlichen Priestern den Leibrock" aufzuschürzen, im Falle er 
zu lang war und bis über die Knöchel herunter reichte. Dieses 
Gewandstfick war bei Verrichtung der priesterlichen Functionen 
im Tempel unumgänglich nothwendig, so zwar, dass derjenige 
eine schwere Schuld auf sich lud, der ohne Gürtel einen Dienst im 
Tempel vor dem Herrn zu verrichten wagte. Deswegen war auch 
die Opferhandlung, die ein Priester im Tempel vernahm, ohne mit 
diesem Ornatstücke bekleidet zu sein, ungültig; Sobald 81' aber 
seinen Tempcldienst verrichtet hatte, war er gehalten, auf der 
Stelle die priesterliche „zona" abzulegen. So lange der Priester 
im Tempel, mit dem auszeichnenden Gürtel bekleidet, keine 
Vgl. 
Barselonius 
praedicto 
XCIX.
	        
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